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24a. Akt: Der Preis der „offensichtlichen Erfolglosigkeit“

Der Preis der „offensichtlichen Erfolglosigkeit“

Die Hoffnung: Der Gerichtshof befasst sich mit der Beschwerde

Als mich im Januar 2026 die Mitteilung vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof erreichte, das Verfahren wird fortgesetzt, war das – nach Jahren fachgerichtlicher Abweisungen – ein Moment, der so etwas wie Hoffnung auslöste. Klar, keine Euphorie, aber zumindest die Aussicht auf eine inhaltliche Prüfung jenseits der bisherigen Argumentationsmuster – nur zu welchem Preis …?

Diese Hoffnung hielt leider nur bis zum nächsten Schreiben aus München vom 05.02.2026 – Wirkung: voll auf die „12“.

Der BayVerfGH teilt mir nun selbst mit – also nicht nur der Referent – , dass ich einen Kostenvorschuss in Höhe von 1.000 € leisten soll, wenn ich das Verfahren fortführen möchte, da, Zitat:

„Es ist angemessen, dem Beschwerdeführer nach Art. 27 Abs. 1 Sätze 2 und 3 VfGHG einen Kostenvorschuss aufzuerlegen, weil die Verfassungsbeschwerde offensichtlich erfolglos erscheint.“

Das bedeutet übersetzt: Das Gericht hat die Beschwerde vorgeprüft – und hält sie bereits jetzt für aussichtslos. Wer sie dennoch weiterverfolgen will, muss zahlen. Allerdings steigt die Hoffnung einer erfolgreichen Entscheidung damit keinen Millimeter.

Rechtlich ist das vorgesehen, tatsächlich ist es aber ein deutliches Signal. Es ist das Signal, dass nicht eine vertiefte Auseinandersetzung bevorsteht, sondern eine formelhafte Zurückweisung mit vorheriger Kostenhürde.

Die Frage lautet nun nicht mehr: „Wird meine Beschwerde geprüft?“, sondern: „Ist mir ein voraussichtlich bereits vorentschiedenes Ergebnis 1.000 € wert?“ Die Antwort könnt ihr euch denken …


Wie der Verfassungsgerichtshof prüft – und warum das selten genügt

Trotz allem gefühlten Unrechts habe ich mal – zusammen mit KI – versucht zu verstehen wie der Gerichtshof tickt und was passieren muss, damit eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird. KI erklärt das u.a. so:

Ein Verfassungsgericht ist keine Superrevisionsinstanz. Es prüft nicht, ob ein Fachgericht „richtig“ entschieden hat, oder ob ein Richter einfach eine Aussage eines Beteiligten ungeprüft übernimmt oder diese prüft. Gerichte dürfen das immer selbst entscheiden, was sie für wahr halten und was nicht – leider. Der GH prüft lediglich, ob spezifische Verfassungsrechte verletzt wurden, also ob Gerichte sich deutlich außerhalb eines weit gesteckten Rahmens bewegten.

Das bedeutet konkret: Nicht jede fehlerhafte oder zweifelhafte Beweiswürdigung – oder Nichtwürdigung – ist verfassungswidrig. Nicht jede aus meiner Sicht unplausible Schlussfolgerung überschreitet bereits die Schwelle zur Willkür.

Der Maßstab ist also hoch. Sehr hoch.

Eine Entscheidung ist nur dann verfassungswidrig, wenn sie objektiv unhaltbar, denkgesetzwidrig oder schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar ist. Solange eine fachgerichtliche Würdigung wenigstens vertretbar erscheint – selbst wenn sie streitbar oder einseitig wirkt – greift das Verfassungsgericht regelmäßig nicht ein.

Hinzu kommt:
Das Gericht prüft keine umfassende Tatsachenwürdigung, sondern nur, ob entscheidungserheblicher Vortrag vollständig zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen wurde.

Das erklärt, warum viele Verfassungsbeschwerden bereits im Vorfeld als „offensichtlich erfolglos“ eingestuft werden. Der Prüfungsrahmen ist eng. Der Eingriffsschwellenwert ist hoch. Und fachgerichtliche Wertungen genießen einen erheblichen Spielraum.

In meinem Fall könnte das meiner Meinung nach z. B. bedeuten: der Vermieter kann aufgrund seiner gesellschaftlichen Stellung behaupten was er will, was die Gerichte ihm davon abnehmen, entscheiden sie selbst – mag es auch noch so widersprüchlich, unrichtig oder erfunden sein. Und weil das so ist bzw. auch so sein darf, greifen die Verfassungsberichte nicht ein. Alles andere liegt außerhalb meiner Vorstellungskraft.

Vor diesem Hintergrund musste ich nüchtern abwägen, ob die 1.000 € tatsächlich eine realistische Chance auf eine substanzielle Neubewertung eröffnet hätten – oder lediglich eine formale Bestätigung der bisherigen Linie.


Die Entscheidung: Keine Zahlung – aber keine Aufgabe

Auch wenn mit dem Kostenbeschluss und mit dem Hinweisbeschluss die Luft für mich schon ziemlich dünn geworden ist, werde ich versuchen, die Verfahren soweit es eben rechtlich geht, am Leben zu erhalten, denn ich bin trotz allem nach wie vor davon überzeugt, dass hier großes – verfassungsrechtlich relevantes – Unrecht gesprochen wurde, wenn der Vermieter bspw. heute dies und morgen das behaupten darf und AG und LG sich dann aussuchen, was ihm am besten passt.

Beispiel: Einmal erklärte er im Juni 2023 bei seiner Beschuldigtenvernehmung gegenüber der Polizei, Zitat: „Im Laufe des Jahres 2019 begannen Ge-spräche mit meinen Vorgesetzten bzw. dem Personalamt der Bundeswehr bezüglich einer dienstlichen Personalmassnahme (Ver-setzung).“. Sein Anwalt trägt aber 2021 vor, Zitat: „Soweit sich der Beklagte hier auf ein Telefongespräch in der 5. oder 6. KW des Jahres 2020 bezieht, ist dem grundsätzlich entgegenzuhalten, dass vom Kläger zu keinem Zeit-punkt Zusi-cherungen erklärt wurden. Im Übrigen war zum damaligen Zeitpunkt die Personalmaßnahme mit der Versetzung des Klägers … weder absehbar noch angekündigt.“

Diesen offensichtlichen Widerspruch, auf den ich auch mehrfach hingewiesen habe, greifen die Gerichte nicht auf, geschweige denn, dass sie ihn aus der Welt schaffen wollten.

Ich habe mich also vernünftigerweise entschieden, den Kostenvorschuss nicht zu zahlen. Nicht, weil ich meine Argumente für widerlegt halte, sondern weil die Wahrscheinlichkeit nahe 100% liegt, für diesen Betrag lediglich eine knappe, formelhafte Zurückweisung zu erhalten.

Der Fokus verlagert sich nun erst mal wieder auf das laufende fachgerichtliche Verfahren (Berufung LG) – insbesondere auf die Frage, ob die entscheidungserheblichen Tatsachen dort vollständig und widerspruchsfrei gewürdigt wurden.


Ich habe die letzten Tage arg mit mir gerungen, ob ich diesen Beschluss bereits jetzt veröffentlichen soll. Rückschläge bin ich zwar gewohnt, aber gerade solche praktisch endgültigen Entscheidungen sind leicht geeignet, von der Gegenseite als Bestätigung der eigenen Position interpretiert zu werden. Dennoch, ich habe mich für größtmögliche Transparenz entschieden, und wer diesen Anspruch erhebt, kann nicht nur die hoffnungsvollen oder weniger schmerzlichen Momente veröffentlichen, die Niederschläge gehören nun mal mit dazu.

Aber: Auch wenn es nah ist, ganz ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht …

Ich freue mich über eure Kommentare, selbst wenn sie kritisch wären. Und wenn etwas technisch nicht richtig funktioniert, Links ins Leere zeigen oder Änderungen in der Bedienung gewünscht werden, gerne auch hier rein schreiben.

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