Zeitstrahl

Um die Ereignisse besser nachvollziehen zu können, sind sie hier in chronologischer Folge aufgeführt:

DatumEreignisAnmerkung
Mai 1991erstmaliger Einzug in das Haus, EGVorgeschichte
Oktober 2003Auszug aus dem Hauswegen Scheidung
November 2011erneuter Einzug in das Haus, 1. OGdie Wohnung, die mir später gekündigt wurde
1. Hj. 2020Vermieter erklärt auf Nachfrage am Telefon, dass keine Eigenbedarfskündigung zu befürchten istgenauer kann ich das Datum leider nicht mehr angeben
Juni 2020Einzug neue Nachbarn im DG
Juli 2020EigentümerversammlungBeschluss neue Hausordnung
Ende Juli 2020Vermieter informiert mich per eMail über die neue Hausordnung, ich widerspreche der neuen Hausordnung umgehend, es entsteht Streit
August 2020Eigenbedarfskündigung zum 31.05.2021da wir in der Zeit im Urlaub waren, habe ich den Brief erst am 02.09.21 aus dem BK geholt, 1. Akt: Die Kündigung
März 2021Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung
Juli 2021Räumungsklage2. Akt: Die Räumungsklage
September 2021ich widerspreche der Räumungsklage
November 2021Vermieter legt erstmalig Versetzungsverfügung bei Gericht vordiese Verfügung soll die Kündigung maßgeblich tragen
22. Dezember 2021mündliche Verhandlung zur Räumungsklage mit Vergleich3. Akt: Der Räumungsvergleich
01. Mai 2022begünstigte Tochter meldet sich in über 100 km Entfernung dauerhaft an, um dort eine mehrjährige Ausbildung zu beginnendavon habe ich aber erst nach meinem Auszug, durch Einholung von Melderegisterauszug, erfahren
Sommer 2022Wohnung wird zum Verkauf angeboten
Anfang September 2022Versuch den Vermieter umzustimmenZitat aus meiner eMail an ihn: „… dennoch möchte ich Dich fragen, ob Du eventuell doch nochmal darüber nachdenken könntest, dass wir hier wohnen bleiben dürfen.“
Anfang September 2022er lehnt meine Bitte brüsk ab und droht mit Zwangsmaßnahmen, wenn ich nicht bis Ende 2022 ausgezogen bin4. Akt: Letzter Versuch vor dem Auszug
Oktober 2022letzter verzweifelter Versuch den Vermieter umzustimmen, ich mache Vorschläge für eine gütliche EinigungZitat aus meiner eMail: „… und jeder kann letztlich friedlich seiner Wege gehen.“ ich bekomme keine Antwort mehr
21. November 2022ich erhalte den Mietvertrag zu einer Sozialwohnungda meinem Sohn und mir Obdachlosigkeit drohte, nahm ich diese Wohnung widerwillig an
12. Dezember 2022Umzug laut Räumungsvergleich Endgültige Übergabe der Wohnung dann am 31.12.22
5. Akt: Der Umzug
13. Dezember 2022ich bin verzweifelt, ein Kriseninterventionsteam der Diakonie muss mich über eine Stunde in der neuen Wohnung betreuen, da ich mit dem Gedanken spielte mir das Leben zu nehmendie neue Wohnung entspricht nicht im Ansatz meiner bisherigen
24. Dezember 2022Notarzteinsatz wegen Verdacht auf Herzinfarktbestätigte sich zum Glück nicht: hypertensive Entgleisung mit Druckgefühl in der Brust nach starker Aufregung, Blutdruck 170/120
Januar 2023begünstigte Tochter zieht nicht ein
Mai 2023ein fremder Name steht an Klingelschild und Briefkastenvon Januar bis Ende April 2023 stand die Wohnung leer
13. Juni 2023Gegenseite lehnt außergerichtlichen Einigungsversuch wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf ab
17. Juni 2023ich zeige den Vermieter wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf bei der Polizei an6. Akt: Die Anzeige
26. Juli 2023die Auflassungsvormerkung für den Verkauf der Wohnung wird im Grundbuch eingetragenlt. Aussage des Vermieters erste Verkaufsgespräche bereits im Sommer 2022, also als ich noch da wohnte
15. September 2023Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen den Vermieter ein
21. September 2023ich erhebe Klage mit PKH-Antrag auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen den Vermieter wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf
28. September 2023das Gericht vergibt Aktenzeichen und teilt mit, dass die zuständige Richterin mit dem Anwalt des Vermieters eng befreundet ist
02. November 2023der Vermieter tritt über seinen Anwalt meinem PKH-Antrag entgegen
04. Dezember 2023ich lehne über meine Anwältin die Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit ab
05. Dezember 2023Richterin nimmt Stellung und erklärt, sich nicht an einer objektiven Entscheidungsfindung gehindert zu sehenRichterin erklärt weiterhin: beide Familien (Anwalt und Richterin) fahren regelmäßig gemeinsam in den Urlaub und zu Geburtstagsfeiern lädt man sich stets gegenseitig ein, man kennt sich aus der gemeinsamen Referendarzeit
20. Dezember 2023Befangenheitsantrag wird erneuert
28. Dezember 2023 der Direktor des Amtsgerichts weist den Befangenheitsantrag als unbegründet zurückauf Anraten meiner Anwältin habe ich dagegen keinen Widerspruch eingelegt, da die Erfolgsaussichten vor dem LG eher gering eingestuft wurden und zusätzliche Kosten entstehen würden
29. Januar 2024die erfolglos abgelehnte Richterin lehnt meinen PKH-Antrag mangels Erfolgsaussichten abdie Geschichte des Vermieters scheint ihr plausibel und nachvollziehbar
29. Februar 2024sofortige Beschwerde gegen die PKH-Ablehnung
29. Februar 2024wenige Stunden später – also praktisch ohne sich näher damit zu beschäftigen – lehnt die Richterin die Beschwerde ab und legt sie dem LG vor
12. März 2024auch das LG weist sofortige Beschwerde zurück
28. März 2024ich erhalte Einsicht in die Akte der StA (vgl. 17.06.23)hieraus entnehme ich, dass die Versetzung des Vermieters, die die Kündigung vom 20.08.20 tragen sollte, erst am 10.12.20 ausgestellt wurde
13. April 2024ich erhebe (jetzt ohne Anwältin) Anhörungsrüge mit Gegenvorstellung
17. April 2024AG verwirft AHR kostenfällig als unzulässig
22. April 2024auch das LG verwirft die AHR ebenfalls kostenfällighier allerdings mit der Begründung, dass ich den Anwaltszwang vor dem LG nicht beachtet hätte
28. April 2024ich probiere eine Beschwerde vor dem BVerfG in Karlsruhe, Az. 1 BvR 1219/24wird aber, wie oft üblich, ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen
09. Mai 2024aufgrund neuer Tatsachen erhebe ich erneut Klage wegen Schadenersatz und Schmerzensgeld mit PKH-Antrag (17 Seiten!)die neue Tatsache ist hauptsächlich, dass die Versetzung erst fast 4 Monate nach der Kündigung ausgestellt wurde, damit wäre die Kündigung unwirksam
13. Mai 2024Gericht vergibt Aktenzeichen; auf telefonische Nachfrage erfahre ich, dass dieselbe Richterin wie im Vorverfahren zuständig istalso die Richterin, die mit dem Anwalt des Vermieters eng befreundet ist
06. Juni 2024ich beantrage Auskunft, wie es zu dieser Richterzuständigkeit gekommen ist
13. Juni 2024ich erhalte Antwort, dass die Richterin lt. Geschäftsverteilungsplan automatisiert zugeteilt wurdenähere Auskünfte darüber, wie genau das abgelaufen ist, bekomme ich nicht, ich muss mich damit abfinden
19. Juni 2024das AG beabsichtigt beide Schadenersatzklagen, also die vom 21.09.23 und 09.05.24, zusammen zu legen und gibt den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme
23. Juni 2024ich widerspreche der Zusammenlegung, da kein verfahrensökonomischer Nutzen erkennbar ist
15. Juli 2024mein Antrag auf Einsicht in Akten, die Auskunft über die Richterzuteilung geben könnten, wird abgelehntbegründet wird das damit, da es sich nicht um Prozessakten handelt
18. Juli 2024Gericht legt beide Verfahren zusammen, diese werden unter dem ersten Az. weiter geführt
22. Juli 2024AG lehnt meinen neuerlichen PKH-Antrag vom 09.05.24 erneut abZitat: Auch unter Berücksichtigung des Vorbringens des Klägers in seinem neuerlichen An-
trag vom 08.05.2024
(Anm.: gemeint ist der 09.05.24) kommt die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht in Betracht.“
Mehr gab´s zu meinem 17-seitigen Antrag nicht
02. August 2024ich beantrage die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen die Richterin vor dem Bayerischen Dienstgericht Nürnberg-Fürth
14. August 2024ich erhebe erneut sofortige Beschwerde vor dem AG gegen die PKH-Ablehnungim Wesentlichen wegen Missachtung rechtlichen Gehörs und willkürlicher Entscheidung
01. September 2024ich lege Beschwerde gegen die Bearbeitung meiner Anzeige gegen den Vermieter vom bei der Polizeiispektion Immenstadt einim Wesentlichen weil voreilige Schlüsse gezogen wurden und es keinerlei Ermittlungen gab, man begnügte sich damit, den Einlassungen des Vermieters zu glauben
09. September 2024meinem Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen die Richterin, der als Dienstaufsichtsbeschwerde gewertet wird, wird keine Folge gegebenmein Antrag wurde aus Nürnberg dem LG in Kempten vorgelegt und dort entschieden
12. September 2024das AG hilft meiner sofortigen Beschwerde gegen die erneute PKH-Ablehnung nicht abZitat aus der knappen Begründung: „Ob ein offizi-elles Versetzungsschreiben zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bereits vorgelegen hat, ist aus Sicht des Gerichts nicht entscheidend.
17. Oktober 2024auch das LG weist meine sofortige Beschwerde gegen die erneute PKH-Ablehnung abim Wesentlichen mit der Begründung, dass ich in meinem Antrag vom 09.05.24 keine neuen Sachverhalte vorgetragen hätte
06. November 2024ich erhebe erneut Anhörungsrüge mit Gegenvorstellung diesmal direkt vor dem LG
21. November 2024ihr ahnt es sicher schon: das LG weist meine AHR erneut kostenfällig zurückmerkwürdigerweise wurde sie diesmal auch ohne Anwaltszwang als statthaft erklärt (vgl.
14. Dezember 2024ich versuche diesmal eine Beschwerde vor dem Bayerischen Verfassungsgerichsthof, Az. Vf. 69-Vl-24
01. Februar 2025ich fechte vor dem AG den Räumungsvergleich vom 22.12.21 mit PKH-Antrag anwegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB
03. Februar 2025ich erhalte Antwort von einem Referenten am BayVerfGHseines Erachtens nach ist die Beschwerde unzulässig, das Verfahren wird in solchen Fällen nur fortgeführt, wenn ein Vorschuss von bis zu 3.000,- € bezahlt wird
28. März 2025ich nehme meine Verfassungsbeschwerde zurückdas Risiko, mit erheblichen Kosten belastet zu werden, kann ich nicht eingehen
06. Februar 2025mit Verfügung bitte das AG um Stellungnahme, ob ich meinen Antrag vom 01.02.25 zurücknehmedas sei wohl „der falsche Weg“ heist es
12. Februar 2025ich erkläre, dass die Anfechtung des Vergleichs aufrecht erhalten bleibtdaraufhin wird meine Anfechtung der Gegenseite zugestellt
13. März 2025der Vertreter des Vermieters tritt meiner Anfechtung des Vergleichs entgegenich hätte kein Anfechtungsrecht, da die Versetzung des Vermieters zu keinem Zeitpunkt streitig gewesen sei, was nun überhaupt nicht stimmt, da ich die Versetzung mehrfach bestritten habe, zuletzt am 30.11.21
10. April 2025ich nehme zu den Einlassungen des gegn. Rechtsanwalts Stellung
24. April 2025ich ergänze meine Stellungnahme vom 10.04.25
20. Mai 2025das AG lehnt meinen PKH-Antrag zur Anfechtung des Räumungsvergleichs abim Wesentlichen mit der Begründung, da ich vor dem Hintergrund einer strittigen Eigenbedarfskündigung einem Vergleich zu gestimmt habe und es deshalb an einem Anfechtungsgrund fehlen würde
21. Mai 2025Das AG gibt den Termin zur mündlichen Verhandlung für den 02.07.25 bekanntGenaueres unter Aktuelles
Fortsetzung folgt!

Das Alles nur, weil staatliche Institutionen vorliegend nicht Willens sind, nach vernünftigen Kompromissen zu suchen. Dass diese Eigenbedarfskündigung auf sehr wackeligen Beinen steht, dürfte für jeden durchschnittlich gebildeten Außenstehenden außer Frage stehen. Das hätten auch die befassten Gerichte, mit ein wenig gutem Willen, erkennen können. Hätte man in der mündlichen Verhandlung zur Räumungsklage am 22.12.2021 bereits einen tragfähigen Kompromiss gesucht und gefunden und damit dann jegliche gegenseitigen Ansprüche für alle Zeit ausgeschlossen, wäre da Schluss gewesen; selbst dann, wenn die Tochter dann doch nicht eingezogen wäre. Stattdessen versucht man mit allen Mitteln den Vermieter gänzlich schadlos zu halten, und den Mieter mit ein paar Erdnüssen abzuspeißen: du darfst ja noch ein Jahr (nach dem Räumungsvergleich) wohnen bleiben.

Wenn man bedenkt was das alles bislang für enorme Ressourcen unnötig verschlungen hat, muss man sich nicht wundern, dass unsere Gerichte heillos überlastet sind.

Gut, man kann mir natürlich vorwerfen, dass ich an all dem Schuld bin, schließlich hätte ich ja auch meine Erdnüsse nehmen und Ruhe geben können. Aber mal ehrlich: würdet ihr nicht auch kämpfen, wenn man euch unschuldig ins Gefängnis gesteckt hätte – denn es fühlt sich wie ein unsichtbares Gefängnis an, wenn man rings um sich immer und immer wieder gegen Mauern des Schweigens und der Ignoranz rennt. Glaubt mir, wenn ich auch nur den leisesten Zweifel daran hätte, dass diese Eigenbedarfskündigung nicht rechtens gewesen ist, würde ich all das nicht machen. Ich bin aber zutiefst davon überzeugt, dass hier großes Unrecht geschehen ist, und das gibt mir die Kraft und den Mut hier weiter zu machen.

Die in diesem Zeitstrahl angesprochenen Dokumente werden z.T. ganz oder auszugsweise unter „Der Fall“ veröffentlicht. Ich bitte hier aber noch um etwas Geduld, da das sehr viel Arbeit ist.

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Eigenbedarfskündigung