{"id":2557,"date":"2025-07-07T08:55:22","date_gmt":"2025-07-07T06:55:22","guid":{"rendered":"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/?page_id=2557"},"modified":"2026-01-11T16:33:34","modified_gmt":"2026-01-11T15:33:34","slug":"13-akt-landgericht-zurueckweisung-sofortige-beschwerde","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/?page_id=2557","title":{"rendered":"13. Akt: Landgericht &#8211; 2. Zur\u00fcckweisung sofortige Beschwerde"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>17.10.2024<\/strong><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"448\" height=\"299\" src=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/kgl.-bayr.-AG-web.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-2640\" srcset=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/kgl.-bayr.-AG-web.png 448w, https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/kgl.-bayr.-AG-web-300x200.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 448px) 100vw, 448px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Dass der Kuhne keine PKH mehr bekommen soll, steht fest. Da sind sich die &#8222;Schwarzkittel&#8220; einig. Meine <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/\" data-type=\"page\" data-id=\"2421\">sofortige Beschwerde<\/a> gegen die Versagung von PKH, f\u00fcr eine Klage auf Schadenersatz aufgrund vorget\u00e4uschten Eigenbedarfs, wird somit folgerichtig <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/2024-10-17-LG-weist-sofortige-Beschwerde-ebenfalls-zurueck-Eingang-25.10.2024_redacted_20250706_130101.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">auch vom LG zur\u00fcck gewiesen<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Ablauf des 2. PKH-Pr\u00fcfungsverfahrens ist dem meines <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/?page_id=1269\" data-type=\"page\" data-id=\"1269\">ersten PKH-Antrags<\/a> vergleichbar. Inkonsistent erscheint daher zun\u00e4chst, dass meine sofortige Beschwerde, zwar genau wie beim ersten Mal, auch vom AG an das LG weiter geleitet wurde, diesmal aber <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/2024-03-12-Beschwerde-gegen-PKH-Ablehnung-wird-vom-LG-auch-abgewiesen_redacted_20250615_165143-1.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">keine 3-k\u00f6pfige Kammer<\/a> dar\u00fcber entschieden hat, sondern ein Einzelrichter, der im ersten Fall Teil der Kammer war. Ob das so korrekt ist, kann ich nicht beurteilen, merkw\u00fcrdig erscheint es allemal.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p>Aber sei\u00b4s drum, ob die Ablehnung nun von den Hl. 3 K\u00f6nigen oder nur von einem einzelnen K\u00f6nig kommt, spielt letztlich auch keine Rolle. Lasst uns lieber auf das Wesentliche konzentrieren, n\u00e4mlich auf den Inhalt der Zur\u00fcckweisung. Und der hat es wieder in sich:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image alignleft size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"448\" height=\"299\" src=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Heilige-Koenige-im-Gericht-web.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-2681\" srcset=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Heilige-Koenige-im-Gericht-web.png 448w, https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Heilige-Koenige-im-Gericht-web-300x200.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 448px) 100vw, 448px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>\ud83d\udd27<\/strong><strong> erneute Zur\u00fcckweisung sofortige Beschwerde:<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p><strong>1. Auszug aus:<\/strong> Beschluss<br><strong>Datum:<\/strong> 17.10.2024<br><strong>Quelle:<\/strong> <em>Schriftsatz<\/em><br><strong>Zitat:<\/strong> \u201e[\u2026] Die sofortige Beschwerde wurde zwar fristgerecht eingereicht (\u00a7\u00a7 569, 127 ZPO), jedoch fehlt ihr das Rechtschutzinteresse. Zwar erw\u00e4chst ein Beschluss, durch den die Prozesskostenhilfe abgelehnt wird, nicht in materiel-le Rechtskraft (BGH BeckRS 2019, 396; NJW 2004, 1805).\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>\ud83d\udfe1 <strong>Kommentar:<\/strong> Im hier erw\u00e4hnten <a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=28737&amp;pos=0&amp;anz=1\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">BGH Beschluss vom 03.03.2004 Az. IV ZB 43\/03<\/a> wird erl\u00e4utert, dass ein PKH-Verfahren kein streitiges Verfahren, sondern seinem Charakter nach, ein der staatlichen Daseinsf\u00fcrsorge zuzurechnendes Antragsverfahren ist (Seite 5 3. Abs.) und nicht in materieller Rechtskraft erw\u00e4chst, d. h., <strong>eine erneute Antragstellung nicht grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen ist<\/strong>, selbst wenn ein fr\u00fcherer Antrag zum selben Sachverhalt bereits abgelehnt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Der BGH macht deutlich, dass ein erneuter Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zul\u00e4ssig ist, <strong>sofern sich die tats\u00e4chlichen oder rechtlichen Umst\u00e4nde ge\u00e4ndert haben<\/strong> \u2013 etwa durch neue Beweismittel, eine ge\u00e4nderte Sachlage oder neue rechtliche Bewertungen. Damit steht fest: Ein wiederholter Antrag ist <strong>nicht per se unzul\u00e4ssig<\/strong>, sondern kann sehr wohl zul\u00e4ssig sein, wenn er auf einer ge\u00e4nderten oder vertieften Begr\u00fcndung basiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor diesem Hintergrund erscheint die pauschale Verneinung eines Rechtsschutzinteresses durch das Landgericht mehr als fragw\u00fcrdig, zumal mein neuer Antrag <strong>konkrete neue Argumente und Beweise enth\u00e4lt<\/strong>, die in fr\u00fcheren Verfahren <strong>nicht gepr\u00fcft oder gew\u00fcrdigt wurden<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p><strong>2. Auszug aus:<\/strong> Beschluss<br><strong>Datum:<\/strong> 17.10.2024<br><strong>Quelle:<\/strong> <em>Schriftsatz<\/em><br><strong>Zitat:<\/strong> \u201e[\u2026] Daher kommt auch nach erfolgter und mit sofortiger Beschwerde nicht oder erfolglos angegriffe-ne Ablehnung des Antrages ein erneuter Antrag in Betracht, sofern die Voraussetzungen f\u00fcr die Bewilligung im Zeitpunkt der neuerlichen Entscheidung erf\u00fcllt sind U(BeckOK ZPO 54. Ed. \u00a7 127 Rn. 11).\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>\ud83d\udfe1 <strong>Kommentar:<\/strong> Richtig! Denn die Voraussetzungen sind erf\u00fcllt. In diesem Satz verweist das Landgericht auf den <strong>BeckOK ZPO<\/strong>, dort auf \u00a7\u202f127 Rn.\u202f11, wo zutreffend ausgef\u00fchrt wird, dass ein <strong>erneuter PKH-Antrag zul\u00e4ssig bleibt<\/strong>, wenn sich die Voraussetzungen f\u00fcr die Bewilligung <strong>zwischenzeitlich ge\u00e4ndert haben<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch hier gilt: Das blo\u00dfe Scheitern einer sofortigen Beschwerde gegen einen fr\u00fcheren Ablehnungsbeschluss <strong>f\u00fchrt nicht dazu, dass jede sp\u00e4tere Antragstellung unzul\u00e4ssig w\u00e4re<\/strong>. Vielmehr betont auch die zitierte Kommentarliteratur, dass <strong>eine neue Entscheidung zul\u00e4ssig ist<\/strong>, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Genau das war hier der Fall: In meinem <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/2024-05-09-erneuter-PKH-Antrag-mit-Klage_redacted_20250626_120716.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">erneuten Antrag vom 09.05.2024<\/a> habe ich unter anderem auf konkrete neue Punkte \/ Beweise \/ Entwicklungen hingewiesen, die <strong>zuvor nicht Gegenstand der gerichtlichen Bewertung<\/strong> waren. So habe ich bspw. ausf\u00fchrlich vorgetragen und bewiesen, dass:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>der behauptete Wunsch der Tochter, einen eigenen Hausstand in meiner Wohnung begr\u00fcnden zu wollen, allein als K\u00fcndigungsgrund nicht ausreicht, wenn ansonsten kein Bedarf nach <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__573.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 573 BGB<\/a> besteht, die Wohnung also i.S.v. Abs. 2 Nr. 2 nicht ben\u00f6tigt wird &#8211; Seite 7, Pkt. 2 zu 1. a).<\/li>\n\n\n\n<li>ein Bedarf f\u00fcr die Tochter sich also allenfalls aus einer Versetzung des Vaters h\u00e4tte ergeben k\u00f6nnen &#8211; zu 1. c),<\/li>\n\n\n\n<li>die Versetzung aber erst nach der K\u00fcndigung eingeleitet wurde, diese also als K\u00fcndigungsgrund ebenfalls nicht tragf\u00e4hig ist &#8211; zu 1. b),<\/li>\n\n\n\n<li>die Versetzungsverf\u00fcgung zu der nachtr\u00e4glich inszenierten Versetzung versp\u00e4tet und zudem mit einem unkenntlich gemachten Datum vorgelegt wurde &#8211; Seite 10, 2. Abs.,<\/li>\n\n\n\n<li>die Tochter bereits 7 Monate vor Auszugstermin in \u00fcber 100 km Entfernung einer mehrj\u00e4hrigen Ausbildung entgegensah &#8211; Seite 15, Nr. d),<\/li>\n\n\n\n<li>ein angek\u00fcndigter Besichtigungstermin meiner Wohnung mit Tochter nie stattfand, was ein zwingendes Indiz daf\u00fcr ist, dass die Tochter gar kein Interesse an der Wohnung hatte &#8211; Seite 13, Pkt. 3. a)<\/li>\n\n\n\n<li>usw..<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Das Landgericht <strong>geht auf diese neuen Aspekte jedoch mit keinem Wort ein<\/strong>, sondern behandelt den Antrag so, als w\u00fcrde er vollst\u00e4ndig identisch auf denselben Grundlagen beruhen wie der vorherige. <\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p><strong>3. Auszug aus:<\/strong> Beschluss<br><strong>Datum:<\/strong> 17.10.2024<br><strong>Quelle:<\/strong> <em>Schriftsatz<\/em><br><strong>Zitat:<\/strong> \u201e[\u2026] Allerdings kann einem Antrag auf erneute Entscheidung auf Grundlage desselben Lebensachver-haltes das Rechtschutzbed\u00fcrfnis fehlen, insbesondere wenn bereits mehrere gerichtliche Ent-scheidungen \u00fcber einen in diesem Zusammenhang gestellten Prozesskostenhilfeantrags ergan-gen sind (BGH NJW 2004, 1805).\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>\ud83d\udfe1 <strong>Kommentar:<\/strong> Genau, wobei die Betonung auf <em><strong>&#8222;kann&#8220;<\/strong> <\/em>liegt. Wenn man sowas schon anf\u00fchrt, dann sollte man auch erl\u00e4utern, warum das auf den vorliegenden Fall zutrifft und nicht nur behaupten, dass lediglich derselbe Lebenssachverhalt vorgetragen wurde. Man bem\u00fcht zwar erneut den BGH (NJW 2004, 1805), hier zur Frage des fehlenden Rechtsschutzbed\u00fcrfnisses bei einem erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe <strong>auf Grundlage desselben Lebenssachverhalts<\/strong>, aber was genau von mir lediglich 1:1 vorgetragen worden sein soll, erkl\u00e4rt man nicht. Richtig ist, dass in der Entscheidung des BGH ausgef\u00fchrt wird, dass ein mehrfach wiederholter PKH-Antrag <strong>missbr\u00e4uchlich<\/strong> sein kann, <strong>wenn sich keine neuen Umst\u00e4nde ergeben haben<\/strong> und lediglich versucht wird, eine fr\u00fchere Ablehnung zu umgehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Rechtsprechung betrifft jedoch nur F\u00e4lle, in denen der Antragsteller <strong>immer wieder denselben Lebenssachverhalt ohne neue Tatsachen oder rechtliche Gesichtspunkte<\/strong> vortr\u00e4gt \u2013 und genau das <strong>trifft auf meinen Antrag gerade nicht zu<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Ich habe eine Vielzahl <strong>neuer Beweise und Aspekte<\/strong> vorgelegt, die <strong>weder im ersten PKH-Verfahren<\/strong> noch in der dortigen Beschwerdeentscheidung gew\u00fcrdigt wurden, gar nicht gew\u00fcrdigt werden konnten, da sie da entweder noch gar nicht vorgetragen waren, oder noch gar nicht bekannt waren.<\/p>\n\n\n\n<p>Somit kann <strong>nicht von einem blo\u00df \u201egleichen Lebenssachverhalt\u201c gesprochen werden<\/strong>, und erst recht nicht von einem \u201emissbr\u00e4uchlichen\u201c Vorgehen. Der Hinweis auf den BGH zielt damit ins Leere oder wird zumindest <strong>verk\u00fcrzt wiedergegeben<\/strong>, denn der BGH betont selbst, dass die Frage des Rechtsschutzbed\u00fcrfnisses <strong>immer anhand der konkreten Umst\u00e4nde des Einzelfalls<\/strong> zu beurteilen ist.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p><strong>4. Auszug aus:<\/strong> Beschluss<br><strong>Datum:<\/strong> 17.10.2024<br><strong>Quelle:<\/strong> <em>Schriftsatz<\/em><br><strong>Zitat:<\/strong> \u201e[\u2026] Bei der Beurteilung der Missbr\u00e4uchlichkeit sind die Umst\u00e4nde des jeweiligen Einzelfalles ent-scheidend (Z\u00f6ller ZPO 35. Au\ufb02., \u00a7 117 Rn. 5). Unter Heranziehung dieser Kriterien besteht f\u00fcr den Antragsteller kein Rechtschutzbed\u00fcrfnis.\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>\ud83d\udfe1 <strong>Kommentar:<\/strong> Welche Kriterien sind hier speziell f\u00fcr meinen Fall gemeint? Zuvor ausgef\u00fchrt wurde lediglich allgemein, dass<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>ein PKH-Beschluss nicht in materieller Rechtskraft erw\u00e4chst,<\/li>\n\n\n\n<li>wenn die Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, ein neuerlicher Antrag in Betracht kommt,<\/li>\n\n\n\n<li>einem erneuten Antrag bei gleichem Lebenssachverhalt das Rechtsschutzbed\u00fcrfnis fehlen kann und<\/li>\n\n\n\n<li>dass bei der Beurteilung der Missbr\u00e4uchlichkeit der jeweilige Einzelfall zu pr\u00fcfen sei.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Wie sich diese lediglich allgemein g\u00fcltigen Regeln in meinem Fall speziell verwirklicht haben, wird nicht dargelegt. Man st\u00fctzt sich also mal wieder nur auf allgemeine Floskeln, ohne einen Bezug zum Fall herzustellen. Das ist ungef\u00e4hr so wie wenn im Kalender steht: &#8222;mittwochs Blumen gie\u00dfen&#8220;, und man das dann immer so macht, auch wenn\u00b4s regnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verweis auf Z\u00f6ller (\u00a7\u202f117 Rn.\u202f5) ist zwar insofern korrekt, als dort ausdr\u00fccklich betont wird, dass <strong>bei der Beurteilung eines m\u00f6glichen Missbrauchs stets die Umst\u00e4nde des Einzelfalls ma\u00dfgeblich sind<\/strong>. Gerade deshalb erstaunt es, dass das Gericht <strong>keinerlei Auseinandersetzung mit den neu vorgebrachten Tatsachen und Beweismitteln<\/strong> erkennen l\u00e4sst.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Landgericht begn\u00fcgt sich mit dem Hinweis, dass im fr\u00fcheren Verfahren bereits \u00fcber denselben Schadenersatzanspruch verhandelt worden sei \u2013 ohne zu pr\u00fcfen, <strong>ob die tats\u00e4chliche und rechtliche Grundlage inzwischen erweitert oder vertieft wurde<\/strong>. Das ist mit dem Grundsatz der Einzelfallbetrachtung, wie im Z\u00f6ller gefordert, nicht vereinbar. Eine <strong>schematische Ablehnung<\/strong> unter dem Schlagwort \u201emissbr\u00e4uchlich\u201c oder \u201egleicher Lebenssachverhalt\u201c gen\u00fcgt hier nicht. <\/p>\n\n\n\n<p>Ich habe im neuen PKH-Antrag neue Beweismittel eingebracht, die <strong>bei redlicher Pr\u00fcfung geeignet sind, die Erfolgsaussichten der Klage noch deutlich st\u00e4rker und sicherer zu bewerten als im Vorverfahren<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Sp\u00e4testens das Landgericht h\u00e4tte sich mit diesen konkreten Umst\u00e4nden auseinandersetzen m\u00fcssen. Dass es das nicht getan hat, sondern lediglich pauschal auf das angeblich \u201efehlende Rechtsschutzbed\u00fcrfnis\u201c verweist, widerspricht der im Z\u00f6ller geforderten Einzelfallpr\u00fcfung.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p><strong>5. Auszug aus:<\/strong> Beschluss<br><strong>Datum:<\/strong> 17.10.2024<br><strong>Quelle:<\/strong> <em>Schriftsatz<\/em><br><strong>Zitat:<\/strong> \u201e[\u2026] Der Antragsteller hat bereits im Verfahren \u2026 Prozesskostenhilfeantrag beim Amtsge-richt Sonthofen gestellt, welchem der identische Antrag auf Zahlung von Schadenersatz wegen einer behaupteten vorgeschobenen Eigenbedarfsk\u00fcndigung zugrunde lag.&#8220;<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>\ud83d\udfe1 <strong>Kommentar:<\/strong> Ja \u2013 der Antrag auf Schadenersatz und Schmerzensgeld mag derselbe geblieben sein. Doch darum geht es nicht. <strong>Entscheidend ist: Der zugrunde liegende Vortrag hat sich erheblich weiterentwickelt.<\/strong> Der neue Antrag st\u00fctzt sich auf <strong>umfangreichere und neue Beweise, Indizien und Argumente<\/strong>, die zuvor so nicht vorlagen oder vom Gericht schlicht nicht gew\u00fcrdigt wurden \u2013 etwa die Aussage des Vermieters aus der <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/?page_id=1149\" data-type=\"page\" data-id=\"1149\">Betrugsanzeige<\/a> gegen ihn, gegen\u00fcber der Polizei, wonach die angebliche Versetzung <strong>erst Monate nach der K\u00fcndigung<\/strong> angek\u00fcndigt worden sei, was den Verdacht auf eine vorget\u00e4uschte Eigenbedarfsk\u00fcndigung deutlich erh\u00e4rtet.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"448\" height=\"299\" src=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Augenarzt-X-fuer-U-web.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-2649\" srcset=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Augenarzt-X-fuer-U-web.png 448w, https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Augenarzt-X-fuer-U-web-300x200.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 448px) 100vw, 448px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Das Gericht <strong>widerspricht sich hier selbst<\/strong>, wenn in derselben Entscheidung einerseits betont wird, dass <strong>ein neuer Antrag bei ver\u00e4nderter Sachlage zul\u00e4ssig ist<\/strong>, dann aber im selben Atemzug <strong>die konkret vorgetragenen \u00c4nderungen ignoriert<\/strong> werden. Hier soll mir mal wieder ein <strong>\u201eX\u201c f\u00fcr ein \u201eU\u201c vorgemacht<\/strong>, wenn man versucht alle neuen Tatsachen und Sachverhalte mit demselben Lebenssachverhalt wegargumentieren zu wollen. Eine solche pauschale Gleichsetzung l\u00e4sst au\u00dfer Acht, dass sich mein sp\u00e4terer Antrag <strong>auf neue Tatsachen und Beweismittel<\/strong> st\u00fctzt, die zum Zeitpunkt des ersten Antrags noch gar nicht vorlagen, bzw. noch gar nicht vorgelegen haben k\u00f6nnen, oder eben vom Gericht \u00fcberhaupt nicht ber\u00fccksichtigt worden sind. Welchen Sinn h\u00e4tte es, einen PKH-Antrag bei neuer oder erweiterter Sachlage erneut stellen zu k\u00f6nnen, wenn das Gericht sich offensichtlich grunds\u00e4tzlich weigert, genau diese neue Sachlage auch nur zur Kenntnis zu nehmen? <\/p>\n\n\n\n<p>Selbst wenn sich die <strong>Klageantr\u00e4ge formal \u00e4hneln<\/strong>, bedeutet das noch lange nicht, dass auch <strong>die tats\u00e4chliche Grundlage (\u201eLebenssachverhalt\u201c) identisch<\/strong> ist \u2013 insbesondere, wenn <strong>nachtr\u00e4gliche Aussagen des Gegners, neue Dokumente oder \u00c4nderungen in der Sachlage<\/strong> vorgebracht werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Es ist daher <strong>unzureichend und irref\u00fchrend<\/strong>, den <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/2024-05-09-erneuter-PKH-Antrag-mit-Klage_redacted_20250626_120716.pdf\" data-type=\"attachment\" data-id=\"2241\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">erneuten PKH-Antrag vom 09.05.24<\/a> mit dem <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/?page_id=1269\" data-type=\"page\" data-id=\"1269\">ersten Antrag vom 21.09.23<\/a> gleichzusetzen, ohne den ver\u00e4nderten bzw. erweiterten tats\u00e4chlichen Hintergrund zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p><strong>6. Auszug aus:<\/strong> Beschluss<br><strong>Datum:<\/strong> 17.10.2024<br><strong>Quelle:<\/strong> <em>Schriftsatz<\/em><br><strong>Zitat:<\/strong> \u201e[\u2026] Zus\u00e4tzlich wurde im hiesigen Verfahren nur ein Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der K\u00fcndigung bestellt, wobei deren Rechtm\u00e4\u00dfigkeit bereits im Rahmen des Schadenersatzanspru-ches zu pr\u00fcfen ist.&#8220;<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>\ud83d\udfe1 <strong>Kommentar:<\/strong> Diese Behauptung ist nicht nur v\u00f6llig realit\u00e4tsfern, sondern geradezu absurd. Denn eine Pr\u00fcfung der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der K\u00fcndigung im Rahmen des Schadenersatzverfahrens <strong>kann<\/strong> ja gerade <strong>nicht<\/strong> erfolgen \u2013 <strong>weil<\/strong> die Bewilligung von Prozesskostenhilfe verweigert wurde und es damit \u00fcberhaupt <strong>nicht<\/strong> zu einem Hauptsacheverfahren &#8211; wo derartige Sachen zu pr\u00fcfen w\u00e4ren &#8211; kommen konnte. So entsteht ein Zirkelschluss: Das Gericht argumentiert mit einer vorzunehmenden Pr\u00fcfung, die es selbst durch die Ablehnung der PKH unm\u00f6glich macht. Das ist kein tragf\u00e4higes Argument, sondern eine blo\u00dfe Schutzbehauptung zur Schein-Legitimierung der Verweigerung von Rechtsschutz. Wer so argumentiert, verlagert die Kl\u00e4rung von zentralen Fragen ins Leere und f\u00fchrt das Verfahren ad absurdum. F\u00fcr mich ist hier offensichtlich, dass es nur darum geht, zu verhindern, dass ich das Hauptsache-Verfahren \u00fcberhaupt f\u00fchren kann, dazu ist jedes Mittel recht &#8211; m\u00f6gen die Argumente auch noch so an den Haaren herbeigezogen sein.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p><strong>7. Auszug aus:<\/strong> Beschluss<br><strong>Datum:<\/strong> 17.10.2024<br><strong>Quelle:<\/strong> <em>Schriftsatz<\/em><br><strong>Zitat:<\/strong> \u201e[\u2026] Dar\u00fcber hinaus liegt dem Schadensersatzantrag der absolut gleiche Lebenssachverhalt zugrun-de.&#8220;<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>\ud83d\udfe1 <strong>Kommentar:<\/strong> Eine Falschbehauptung wird nicht dadurch richtiger, dass man sie st\u00e4ndig wiederholt. Der Lebenssachverhalt ist eben <strong>nicht<\/strong> \u201eabsolut gleich\u201c, sondern durch <strong>neue Beweise, Indizien und Argumente<\/strong> entscheidend erweitert worden. Dasselbe Paket mit neuen Inhalten bleibt eben <strong>nicht dasselbe Paket<\/strong>. Diese Behauptung ist schlicht falsch und wirkt wie ein Versuch, von der fehlenden Auseinandersetzung mit dem ge\u00e4nderten Vortrag abzulenken.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p><strong>8. Auszug aus:<\/strong> Beschluss<br><strong>Datum:<\/strong> 17.10.2024<br><strong>Quelle:<\/strong> <em>Schriftsatz<\/em><br><strong>Zitat:<\/strong> \u201e[\u2026] Dar\u00fcber hinaus hat der Antragsteller noch eine Anh\u00f6rungsr\u00fcge erhoben und erfolglos Verfas-sungsbeschwerde eingelegt.&#8220;<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>\ud83d\udfe1 <strong>Kommentar:<\/strong> Und? Was soll damit bewiesen werden? Dass eine Anh\u00f6rungsr\u00fcge vor diesem Gericht keinen Erfolg haben w\u00fcrde, d\u00fcrfte wohl nicht weiter \u00fcberraschen. Dazu h\u00e4tte man ja Fehler einr\u00e4umen oder zugestehen m\u00fcssen, das wiederum erfordert aber eine gewisse menschliche Gr\u00f6\u00dfe. Interessant dabei: ich habe, nach meiner Erinnerung das mit der <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/2024-04-28-Verfassungsbeschwerde-Kuhne-Schadenersatz-wg.-vorg.-Eigenbedarf_redacted_20250708_170255.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Verfassungsbeschwerde<\/a> in dem Verfahren nirgendwo erw\u00e4hnt. Woher sie das wohl wissen k\u00f6nnen &#8230;? <strong>Big Brother is watching you!<\/strong><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p><strong>9. Auszug aus:<\/strong> Beschluss<br><strong>Datum:<\/strong> 17.10.2024<br><strong>Quelle:<\/strong> <em>Schriftsatz<\/em><br><strong>Zitat:<\/strong> \u201e[\u2026] Die Erfolgsaussichten des PKH-Antrages wurden damit von mehreren Gerichten eingehend ge-pr\u00fcft.\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image alignleft size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"448\" height=\"299\" src=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/eingehend-geprueft-web.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-2644\" srcset=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/eingehend-geprueft-web.png 448w, https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/eingehend-geprueft-web-300x200.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 448px) 100vw, 448px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>\ud83d\udfe1 <strong>Kommentar:<\/strong> <em>&#8222;eingehend gepr\u00fcft&#8220;<\/em>? Ein Mega-Schenkelklopfer \ud83e\udd23. Ich schmei\u00df mich weg vor Lachen! Wenn das eine <em>eingehende<\/em> Pr\u00fcfung gewesen sein soll, was hier zuvor gelaufen ist, dann ist die Erde wirklich eine Scheibe. Dem Vermieter gen\u00fcgte es ein paar Schw\u00e4nke aus seinem M\u00e4rchenbuch vorzutragen und das Gericht meint, dass das v\u00f6llig nachvollziehbar und schl\u00fcssig sei, Zitat <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/2024-01-29-Ablehnung-PKH-Antrag_redacted_20250605_123130.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">erste PKH-Entscheidung vom 29.01.2024<\/a>: <em>&#8222;Der vom Beklagten dargestellte Ablauf ist vollkommen nachvollziehbar und in sich schl\u00fcssig.&#8220;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Und in der <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/2024-07-22-AG-lehnt-PKH-Antrag-erneut-ab_redacted_20250626_122353.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">zweiten PKH-Entscheidung vom 22.07.2024<\/a> hei\u00dft es lediglich lapidar: <em>&#8222;Auch unter Ber\u00fccksichtigung des Vorbringens des Kl\u00e4gers in seinem neuerlichen An-trag vom 08.05.2024<\/em> (Anm.: es m\u00fcsste der 09.05.2024 hei\u00dfen) <em>kommt die Gew\u00e4hrung von Prozesskostenhilfe nicht in Betracht.&#8220;<\/em> <\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-embed alignright is-type-video is-provider-youtube wp-block-embed-youtube wp-embed-aspect-4-3 wp-has-aspect-ratio\"><div class=\"wp-block-embed__wrapper\">\n<iframe loading=\"lazy\" title=\"K\u00f6niglich Bayerisches Amtsgericht - 36 - Der anonyme Brief\" width=\"500\" height=\"375\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/lUX5DMEZsLQ?feature=oembed\" frameborder=\"0\" allow=\"accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share\" referrerpolicy=\"strict-origin-when-cross-origin\" allowfullscreen><\/iframe>\n<\/div><\/figure>\n\n\n\n<p>Das versteht man also an einem <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/K%C3%B6niglich_Bayerisches_Amtsgericht\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">kgl. bayr. Amtsgericht<\/a> unter &#8222;eingehender Pr\u00fcfung&#8220;. Da kann man nur froh sein, dass diese Leute keine KFZ-Mechaniker oder \u00c4rzte geworden sind. Aber vielleicht war das Ziel ihrer Ausbildung einfach nur, sie zuverl\u00e4ssig zu besch\u00e4ftigen \u2013 dann war sie vermutlich wenigstens hierbei erfolgreich.<\/p>\n\n\n\n<p>Und das BVerfG hat dabei gar nix gepr\u00fcft, von dort kam nur: <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/2024-07-17-Verf.-Beschwerde-wird-nicht-angenommen_redacted_20250708_094917-1.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><em>&#8222;wird nicht zur Entscheidung angenommen.&#8220;<\/em><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Wahrscheinlich wurde nur \u201eeingehend\u201c in die alten Beschl\u00fcsse rein geklickt \u2013 Copy &amp; Paste l\u00e4sst gr\u00fc\u00dfen. Dass ein Gericht vom anderen einfach abschreibt, bzw. nur leere Floskeln verwendet, macht die Sache nicht besser \u2013 sondern zeigt nur, wie die Ablehnungsketten funktionieren. Wenn die sich einmal gegen dich eingeschossen haben, dann kannst du strampeln <img decoding=\"async\" style=\"width: 73px;\" src=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/baby-crying.gif\" alt=\"schreiendes Baby\"> wie du willst: einmal abgelehnt, immer abgelehnt.<\/p>\n\n\n\n<p> Egal, was man neu vortr\u00e4gt. So viel zur \u201eeingehenden Pr\u00fcfung\u201c. In einer &#8222;Bananenrepubik&#8220; kann\u00b4s nicht schlimmer zugehen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p><strong>10. Auszug aus:<\/strong> Beschluss<br><strong>Datum:<\/strong> 17.10.2024<br><strong>Quelle:<\/strong> <em>Schriftsatz<\/em><br><strong>Zitat:<\/strong> \u201e[\u2026] Letztlich ist auch die Email des Antragstellers vom 20.10.2022 zu ber\u00fccksichtigen, worauf das Landgericht Kempten bereits in seiner Entscheidung vom 12.03.2024 &#8230; hingewie-sen hat. Darin k\u00fcndigt der Antragsteller trotz eines zwischen den Parteien geschlossenen Vergleiches un-mittelbar vor dem vereinbarten Auszugstermin an, dass er nicht ausziehen werde und eine Ver-l\u00e4ngerung der R\u00e4umungsfrist um ein weiteres Jahr beantragen werde oder gegen eine Zahlung in H\u00f6he von 2.000,00 EUR doch ausziehen werde. In diesem Zusammenhang wurde behauptet, dass der Antragsteller noch keine geeignete Woh-nung gefunden habe. Tats\u00e4chlich hatte dieser jedoch schon einen neuen Mietvertrag, welcher am 30.08.2022\/05.10.2022 abgeschlossen war, mit Mietbeginn zum 01.12.2022.&#8220;<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image alignleft size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"448\" height=\"299\" src=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Loesegeldforderung-web.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-2646\" srcset=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Loesegeldforderung-web.png 448w, https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Loesegeldforderung-web-300x200.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 448px) 100vw, 448px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>\ud83d\udfe1 <strong>Kommentar:<\/strong> Das schl\u00e4gt dem Fass dann den Boden aus. Hier wird erneut versucht mich zu kriminalisieren, weil ich versucht habe, wenigstens noch paar Euro f\u00fcr meine Investitionen, die ich in die Wohnung eines Anderen hinein gebaut habe, zur\u00fcck zu bekommen &#8211; wenn ich schon rausgeschmissen werde. Nichts von dem was hier vom Gericht behauptet wird, steht tats\u00e4chlich in der eMail, <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/eMail-vom-20.10.2022-an-VM_redacted_20250605_093436.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">hier<\/a> nochmal nachzulesen. Es zeigt aber, wie krampfhaft das Gericht versucht aus einer v\u00f6llig harm- und belanglosen Nachricht irgendwas gegen mich zu kreieren und auf welcher Seite das Gericht steht, wenn es, ohne auch nur irgendetwas aus dieser eMail hinterfragt zu haben, vors\u00e4tzlich voreilige Schl\u00fcsse zum Nachteil der einen und zum Vorteil der anderen Partei zieht. Wenn ich ein Mittel gegen den Klimawandel gefunden h\u00e4tte, h\u00e4tten diese Leute mir daraus dann wahrscheinlich auch konstruiert, dass ich die Menschheit ausrotten will. Sorry, liebe Leser, aber bei so viel Unsinn von einem deutschen \/ kgl. bayr. Gericht, kann einem schon mal die gute Kinderstube abhanden gehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Und dann noch der Mietvertrag \u2013 aha! Also wenn jemand trotz aller widrigen Umst\u00e4nde, Zwangsvergleiche und systematischer Drangsalierung es irgendwie doch schafft, eine Wohnung zu finden, ist er r\u00fcckwirkend der L\u00fcgner, weil er Wochen vorher schreibt, er habe noch keine geeignete Wohnung in Aussicht? Ernsthaft? Ist das das neue Niveau bayerischer Gerichte? Eine geeignete Wohnung ist eine Wohnung, die ungef\u00e4hr dem der bisherigen entspricht. Davon kann bei dieser Wohnung, die ich jetzt bewohnen muss, nicht im Ansatz die Rede sein. Die habe ich nur &#8222;gesichert&#8220; um nicht im worst-case mit meinem Sohn unter der Br\u00fccke schlafen zu m\u00fcssen. Zumal, sicher war die zu dem Zeitpunkt, als ich diese eMail vom 20.10.2022 schrieb, ohnehin noch nicht. Das habe ich <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/?page_id=1679\" data-type=\"page\" data-id=\"1679\">hier <\/a>zum 6. Zitat auch ausf\u00fchrlich erl\u00e4utert. <\/p>\n\n\n\n<p>Und wie genau ist diese eMail \u00fcberhaupt bei der Ablehnung von PKH zu ber\u00fccksichtigen? Was hat das damit zu tun? Will man mir hiermit erkl\u00e4ren: nur weil ich eine eMail an den Vermieter geschrieben habe &#8211; deren Inhalt das Gericht aber nicht verstehen will und in der ich versucht habe, doch noch ein vers\u00f6hnliches Ende des Mietverh\u00e4ltnisses herbei zu f\u00fchren &#8211; bekomme ich keine PKH? Oder wie muss ich diesen Hinweis auf die eMail einordnen?<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p><strong>11. Auszug aus:<\/strong> Beschluss<br><strong>Datum:<\/strong> 17.10.2024<br><strong>Quelle:<\/strong> <em>Schriftsatz<\/em><br><strong>Zitat:<\/strong> \u201e[\u2026] Folglich ist dem Antragsteller mangels Rechtschutzbed\u00fcrfnis die beantragte Prozesskostenhilfe zu versagen, so dass die sofortige Beschwerde zur\u00fcckzuweisen war.&#8220;<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>\ud83d\udfe1 <strong>Kommentar:<\/strong> Richtig! Wer das nach diesem brillianten Vortrag immer noch nicht verstanden hat, dem ist nicht mehr zu helfen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Fazit: <\/strong>In diesem Akt analysiere ich den Beschluss zur Zur\u00fcckweisung der sofortigen Beschwerde zur Ablehnung von PKH etwas genauer. Dabei zeigt sich wiederholt: Das Gericht ignoriert gezielt neue Beweise, wiederholt l\u00e4ngst widerlegte Behauptungen und unterstellt mir dreist erneut strafrechtlich relevantes Verhalten. Der Beschluss st\u00fctzt sich auf allgemeine Floskeln statt auf eine echte Auseinandersetzung mit dem Einzelfall. Eine juristische Farce, die weniger mit Rechtsprechung als mit machom\u00e4\u00dfigen Machtdemonstration zu tun hat. Es ist klar erkennbar, dass es den Herren vom LG weiterhin nur darum geht, den Vermieter und die von mir angegriffene Richterin vom AG vor mir zu sch\u00fctzen. Mit einem fairen Verfahren hat das nix zu tun.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Ganze ist nicht nur ein intellektuelles Armutszeugnis, es ist der blanke Zynismus. Wer solche Ma\u00dfst\u00e4be anlegt, der hat l\u00e4ngst aufgeh\u00f6rt, Recht zu sprechen \u2013 und betreibt stattdessen die moralische Hinrichtung eines Antragstellers.<\/p>\n\n\n\n<p>Es zeigt aber erneut: <strong>Die k\u00f6nnen sich alles erlauben, weil sie die Macht dazu haben. Und niemand h\u00e4lt sie auf.<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\">Es lebe die BRD: <strong><mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0);color:#000000\" class=\"has-inline-color\">B<\/mark><\/strong>ananen<strong><mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0)\" class=\"has-inline-color has-ast-global-color-2-color\">R<\/mark><\/strong>epublik <strong><mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0);color:#fcb900\" class=\"has-inline-color\">D<\/mark><\/strong>eutschland.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image aligncenter size-full is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"448\" height=\"299\" src=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Bananen-web.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-2672\" style=\"width:178px;height:auto\" srcset=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Bananen-web.png 448w, https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Bananen-web-300x200.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 448px) 100vw, 448px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-text-align-center\"><br><mark style=\"background-color:var(--ast-global-color-2)\" class=\"has-inline-color\"><strong>Am Schluss dieser Seite noch etwas Nachhilfeunterricht f\u00fcr unsere Jurastudenten &#8211; <\/strong><\/mark><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><mark style=\"background-color:var(--ast-global-color-2)\" class=\"has-inline-color\"><strong>von der KI:<\/strong><\/mark><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"336\" height=\"336\" src=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Nachhilfe-web.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-2624\" srcset=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Nachhilfe-web.png 336w, https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Nachhilfe-web-300x300.png 300w, https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Nachhilfe-web-150x150.png 150w\" sizes=\"auto, (max-width: 336px) 100vw, 336px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Dein Vortrag, dass das Datum der Versetzungsverf\u00fcgung vier Monate <strong>nach<\/strong> der K\u00fcndigung liegt und damit der behauptete Eigenbedarf erst nachtr\u00e4glich entstanden sein k\u00f6nnte, ist <strong>rechtlich erheblich<\/strong>. Nach deutschem Mietrecht muss der Vermieter den Eigenbedarf <strong>zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung<\/strong> tats\u00e4chlich haben und diesen nachvollziehbar begr\u00fcnden. Wird der Eigenbedarf erst nachtr\u00e4glich \u201ekonstruiert\u201c oder ergibt sich aus den Unterlagen, dass der behauptete Bedarf zum K\u00fcndigungszeitpunkt noch gar nicht bestand, kann die K\u00fcndigung als <strong>rechtsmissbr\u00e4uchlich<\/strong> und damit unwirksam angesehen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Gerade wenn das Datum auf der Versetzungsverf\u00fcgung absichtlich unkenntlich gemacht wurde und sich sp\u00e4ter herausstellt, dass die Versetzung erst nach der K\u00fcndigung eingeleitet wurde, spricht das f\u00fcr einen <strong>m\u00f6glichen Missbrauchstatbestand<\/strong>. In solchen F\u00e4llen ist das Gericht verpflichtet, diesen neuen Vortrag zu pr\u00fcfen und aufzukl\u00e4ren, ob der Eigenbedarf tats\u00e4chlich bestand oder nur vorgeschoben war<a href=\"https:\/\/www.zurich.de\/de-de\/pk\/haftpflicht-recht\/rechtsschutzversicherung\/immobilien-rechtsschutz\/eigenbedarfskuendigung\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><\/a><a href=\"https:\/\/jurcase.com\/wp-content\/uploads\/Examensrelevant_02_2020_winter.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><\/a><a href=\"https:\/\/deutschesmietrecht.de\/kuendigung\/eigenbedarf\/17-urteile-aus-dem-mietrecht\/83-zur-darlegungs-und-beweislast-des-mieters-wegen-unberechtigter-eigenbedarfskuendigung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><mark style=\"background-color:var(--ast-global-color-2)\" class=\"has-inline-color\">Du hast also ein berechtigtes Interesse daran, dass dieser Umstand gerichtlich gepr\u00fcft wird.<\/mark><\/strong> Wenn das Gericht diesen Aspekt ignoriert oder als \u201enicht neu\u201c abtut, obwohl er im ersten Verfahren nicht bekannt war, kann das rechtlich problematisch sein. Es handelt sich dann nicht um eine blo\u00dfe Wiederholung, sondern um einen <strong>neuen, entscheidungserheblichen Sachverhalt<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><mark style=\"background-color:var(--ast-global-color-2)\" class=\"has-inline-color\">Dein Interesse an der gerichtlichen Pr\u00fcfung ist in diesem Punkt klar gegeben.<\/mark><\/strong> Sollte das Gericht dies dennoch verneinen, k\u00f6nnte dies einen Versto\u00df gegen das Gebot rechtlichen Geh\u00f6rs oder gegen die Pflicht zur Sachverhaltsaufkl\u00e4rung darstellen. In einem solchen Fall ist eine weitere Beschwerde oder ggf. eine Verfassungsbeschwerde in Erw\u00e4gung zu ziehen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wie wirkt sich eine nachtr\u00e4gliche Versetzungsverf\u00fcgung auf die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einer K\u00fcndigung aus<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Eine nachtr\u00e4gliche Versetzungsverf\u00fcgung \u2013 also eine Versetzung, die erst nach Ausspruch der K\u00fcndigung erfolgt oder datiert ist \u2013 kann die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der K\u00fcndigung erheblich beeintr\u00e4chtigen, insbesondere wenn die K\u00fcndigung wegen Eigenbedarfs erfolgt ist.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Eigenbedarf zum K\u00fcndigungszeitpunkt erforderlich:<br>F\u00fcr eine wirksame Eigenbedarfsk\u00fcndigung muss der Vermieter den Bedarf an der Wohnung bereits zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung tats\u00e4chlich haben oder zumindest konkret absehen k\u00f6nnen. Eine Versetzungsverf\u00fcgung, die erst nach der K\u00fcndigung ausgestellt oder datiert wurde, kann diesen Bedarf nicht rechtfertigen.<\/li>\n\n\n\n<li>Wenn die Versetzung erst nach der K\u00fcndigung erfolgt oder beschlossen wurde, fehlt der K\u00fcndigungsgrund zum ma\u00dfgeblichen Zeitpunkt. Die K\u00fcndigung ist daher rechtswidrig und kann als rechtsmissbr\u00e4uchlich eingestuft werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die K\u00fcndigung ist unwirksam, da der Vermieter keinen legitimen Grund f\u00fcr die K\u00fcndigung zum Zeitpunkt ihres Zugangs hatte. Der Mieter kann die Fortsetzung des Mietverh\u00e4ltnisses verlangen.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Gericht muss den tats\u00e4chlichen Zeitpunkt und die Wirksamkeit der Versetzung pr\u00fcfen, um zu entscheiden, ob der Eigenbedarf zum K\u00fcndigungszeitpunkt vorlag. Wird diese Pr\u00fcfung unterlassen, kann dies ein Verfahrensfehler sein.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Fazit:<\/strong> Eine nachtr\u00e4gliche Versetzungsverf\u00fcgung, die erst nach der K\u00fcndigung ausgestellt wurde, <strong>entzieht der K\u00fcndigung die rechtliche Grundlage<\/strong>, da der Eigenbedarf zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung nicht bestanden hat. Dies f\u00fchrt in der Regel zur Unwirksamkeit der K\u00fcndigung. Der Mieter hat daher ein berechtigtes Interesse daran, dass das Gericht diesen Umstand pr\u00fcft und ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">K\u00f6nnen nachtr\u00e4gliche Versetzungen als rechtswidrig gelten und eine K\u00fcndigung beeinflussen<\/h3>\n\n\n\n<p>Nachtr\u00e4gliche Versetzungen k\u00f6nnen als rechtswidrig gelten und eine K\u00fcndigung beeinflussen, wenn sie nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen oder erst nach dem ma\u00dfgeblichen Zeitpunkt der K\u00fcndigung wirksam werden.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Der Eigenbedarf muss zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung tats\u00e4chlich bestehen oder zumindest konkret absehbar sein.<\/strong><\/li>\n\n\n\n<li>Wird der angebliche Eigenbedarf erst nachtr\u00e4glich durch eine Versetzungsverf\u00fcgung begr\u00fcndet, fehlt es am erforderlichen K\u00fcndigungsgrund zum ma\u00dfgeblichen Zeitpunkt. Die K\u00fcndigung ist dann <strong>rechtswidrig<\/strong> und unwirksam.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Gericht muss diesen Sachverhalt aufkl\u00e4ren und pr\u00fcfen, ob der K\u00fcndigungsgrund tats\u00e4chlich vorlag.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Nachtr\u00e4gliche Versetzungen k\u00f6nnen als rechtswidrig gelten<\/strong>, wenn sie nicht den rechtlichen Anforderungen gen\u00fcgen oder erst nach der K\u00fcndigung wirksam werden.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Eine K\u00fcndigung, die auf einer solchen nachtr\u00e4glichen oder unwirksamen Versetzung basiert, ist in der Regel ebenfalls unwirksam<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Fazit: <\/strong>Ja, nachtr\u00e4gliche oder unwirksame Versetzungen k\u00f6nnen als rechtswidrig gelten und f\u00fchren dazu, dass eine darauf gest\u00fctzte K\u00fcndigung in der Regel unwirksam ist. Das Gericht pr\u00fcft dabei insbesondere, ob der K\u00fcndigungsgrund (hier: die Versetzung) zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung tats\u00e4chlich und rechtlich bestand. Der betroffene Arbeitnehmer (bzw. <strong><mark style=\"background-color:var(--ast-global-color-2)\" class=\"has-inline-color\">Mieter<\/mark><\/strong> bei Eigenbedarfsk\u00fcndigung) <strong><mark style=\"background-color:var(--ast-global-color-2)\" class=\"has-inline-color\">kann sich dagegen wehren und die Unwirksamkeit gerichtlich feststellen lassen.<\/mark><\/strong><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Wie beurteilt das Gericht, ob eine nachtr\u00e4gliche Versetzung den K\u00fcndigungsgrund beeinflusst<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Gericht pr\u00fcft, <strong>ob eine nachtr\u00e4gliche Versetzung den K\u00fcndigungsgrund beeinflusst<\/strong>, indem es den ma\u00dfgeblichen Zeitpunkt f\u00fcr das Vorliegen des K\u00fcndigungsgrundes bestimmt und bewertet, ob die Versetzung zu diesem Zeitpunkt bereits wirksam und rechtlich relevant war.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Nachtr\u00e4gliche oder unwirksame Versetzungen k\u00f6nnen die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einer K\u00fcndigung aufheben, da der erforderliche K\u00fcndigungsgrund zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung nicht vorlag oder nicht wirksam war.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Zeitpunkt des K\u00fcndigungsgrundes:<\/strong><br>Der K\u00fcndigungsgrund \u2013 etwa eine Versetzung, die Eigenbedarf begr\u00fcnden soll \u2013 muss <strong>zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung<\/strong> bereits vorliegen oder zumindest konkret absehbar sein. Wird die Versetzung erst nach der K\u00fcndigung ausgesprochen oder datiert, kann sie den K\u00fcndigungsgrund nicht nachtr\u00e4glich begr\u00fcnden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><mark style=\"background-color:var(--ast-global-color-2)\" class=\"has-inline-color\"><strong>Das Gericht pr\u00fcft, ob die Versetzung rechtlich wirksam war<\/strong><\/mark> (z.\u202fB. im Rahmen des Weisungsrechts, nach billigem Ermessen, unter Beachtung von Mitbestimmungsrechten). Eine nachtr\u00e4glich ausgesprochene oder unwirksame Versetzung ist rechtlich unbeachtlich f\u00fcr die K\u00fcndigung.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Ergibt die gerichtliche Pr\u00fcfung, dass der K\u00fcndigungsgrund (z.\u202fB. Eigenbedarf wegen Versetzung) erst nachtr\u00e4glich entstanden ist, fehlt es an einem tragf\u00e4higen Grund zum K\u00fcndigungszeitpunkt. <mark style=\"background-color:var(--ast-global-color-2)\" class=\"has-inline-color\"><strong>Die K\u00fcndigung ist dann unwirksam.<\/strong><\/mark><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong><mark style=\"background-color:var(--ast-global-color-2)\" class=\"has-inline-color\">Das Gericht ist verpflichtet, den tats\u00e4chlichen Ablauf und das Datum der Versetzung aufzukl\u00e4ren.<\/mark><\/strong> Es pr\u00fcft, ob der Vortrag des Arbeitgebers\/Vermieters glaubhaft und durch Dokumente belegt ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Wenn eine Versetzungsverf\u00fcgung, die den Eigenbedarf begr\u00fcnden soll, auf ein Datum nach der K\u00fcndigung datiert ist, sieht das Gericht darin ein Indiz, dass der K\u00fcndigungsgrund zum entscheidenden Zeitpunkt nicht bestand. Die K\u00fcndigung kann dann als rechtsmissbr\u00e4uchlich oder unwirksam beurteilt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Gericht beurteilt, ob eine nachtr\u00e4gliche Versetzung den K\u00fcndigungsgrund beeinflusst, indem es pr\u00fcft, ob der ma\u00dfgebliche Grund bereits zum K\u00fcndigungszeitpunkt bestand und rechtlich wirksam war. Ist das nicht der Fall, ist die K\u00fcndigung in der Regel unwirksam<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>usw. &#8230; Kann man beliebig fortsetzen, kommt immer das Gleiche raus, nur unsere Jurastudenten wollen das nicht wahr haben. Aber vielleicht klappts ja beim 2. Staatexamen. <\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p>Da hier klar war, dass das Recht auf Geh\u00f6r erneut verletzt wurde, r\u00fcge ich das wieder in einer Anh\u00f6rungsr\u00fcge. Dazu mehr im <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/\" data-type=\"page\" data-id=\"2683\">14. Akt<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide\"\/>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>17.10.2024 Dass der Kuhne keine PKH mehr bekommen soll, steht fest. Da sind sich die &#8222;Schwarzkittel&#8220; einig. Meine sofortige Beschwerde [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","meta":{"site-sidebar-layout":"default","site-content-layout":"","ast-site-content-layout":"default","site-content-style":"default","site-sidebar-style":"default","ast-global-header-display":"","ast-banner-title-visibility":"","ast-main-header-display":"","ast-hfb-above-header-display":"","ast-hfb-below-header-display":"","ast-hfb-mobile-header-display":"","site-post-title":"","ast-breadcrumbs-content":"","ast-featured-img":"","footer-sml-layout":"","ast-disable-related-posts":"","theme-transparent-header-meta":"","adv-header-id-meta":"","stick-header-meta":"","header-above-stick-meta":"","header-main-stick-meta":"","header-below-stick-meta":"","astra-migrate-meta-layouts":"default","ast-page-background-enabled":"default","ast-page-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"ast-content-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-4)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"var(--ast-global-color-4)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"var(--ast-global-color-4)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"footnotes":""},"class_list":["post-2557","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2557","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2557"}],"version-history":[{"count":79,"href":"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2557\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2965,"href":"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2557\/revisions\/2965"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2557"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}