{"id":2683,"date":"2025-07-11T10:42:27","date_gmt":"2025-07-11T08:42:27","guid":{"rendered":"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/?page_id=2683"},"modified":"2026-01-11T16:33:34","modified_gmt":"2026-01-11T15:33:34","slug":"14-akt-die-2-anhoerungsruege","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/?page_id=2683","title":{"rendered":"14. Akt: Die 2. Anh\u00f6rungsr\u00fcge &#8211; weiterer Ruf ins Nichts"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>06.11.2024<\/strong><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"448\" height=\"299\" src=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Wanderer-vor-Hoehle-web-1.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-2725\" srcset=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Wanderer-vor-Hoehle-web-1.png 448w, https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Wanderer-vor-Hoehle-web-1-300x200.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 448px) 100vw, 448px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Da sich die Entscheidung des Landgerichts aus dem <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/?page_id=2557\" data-type=\"page\" data-id=\"2557\">13. Akt<\/a> in keinster Weise mit meinen neu vorgebrachten Beweisen, Indizien und Argumenten aus meinem erneuten PKH-Antrag vom 09.05.2024 und meiner sofortigen Beschwerde gegen dessen Ablehnung vom 14.08.2024 auseinandersetzt, erhebe ich folgerichtig <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/2024-11-06-Anhoerungsruege-gegen-Beschluss-LG-vom-17.10.2024_redacted_20250711_121426.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">erneut Anh\u00f6rungsr\u00fcge<\/a> (AHR), auch wenn von vorn herein feststeht, dass da auch nicht mehr dabei rum kommt. Aber, f\u00fcr eine Verfassungsbeschwerde ist das nun mal in aller Regel zwingend vorzuschalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Der hehre Gedanke des Gesetzgebers, damit dem Gericht die M\u00f6glichkeit zu geben, seine zuvor ergangene Entscheidung zu \u00fcberdenken und ggf. zu korrigieren, l\u00e4uft aber praktisch immer ins Leere. In der Praxis d\u00fcrfte nur ein Bruchteil dieser R\u00fcgen \u00fcberhaupt zur Kenntnis genommen, geschweige denn positiv beschieden werden. Wie gesagt, dazu m\u00fcsste das Gericht ja zugeben, dass es zuvor Fehler gemacht hat. Und so ein Armutszeugnis stellt sich ein Gericht in der Regel dann doch nicht aus &#8211; insbesondere, wenn es von einem juristischen Niemand wie mir darauf hingewiesen wird.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image alignleft size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"448\" height=\"299\" src=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Armutszeugnis-web.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-2729\" srcset=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Armutszeugnis-web.png 448w, https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Armutszeugnis-web-300x200.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 448px) 100vw, 448px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Auch wenn ich keine genauen Zahlen kenne, denke ich, dass Erfolgsquoten unter 1\u202f% keine Seltenheit sind \u2013 ein weiteres Symptom f\u00fcr das Selbstverst\u00e4ndnis mancher Gerichte, sich grunds\u00e4tzlich unfehlbar zu w\u00e4hnen. Das Ziel, das der Gesetzgeber damit zweifellos auch verfolgt &#8211; das Bundesverfassungsgericht zu entlasten &#8211; wird damit jedenfalls nicht erreicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein paar Punkte aus meiner AHR, mit denen ich die Geh\u00f6rsverletzungen darstelle, m\u00f6chte ich kurz heraus greifen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Ignorierte Beweise<\/strong>: Weder das Amts- noch das Landgericht gingen auf die neuen Belege aus meinem PKH-Antrag vom 09.05.2024 ein \u2013 etwa die mutma\u00dflich manipulierte Versetzungsverf\u00fcgung, den nachgewiesenen Nichteinzug der Tochter oder den auff\u00e4lligen zeitlichen Zusammenhang zwischen Hausordnungsstreit und K\u00fcndigung.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Einseitige Bewertung<\/strong>: Demgegen\u00fcber wurden die Aussagen des Vermieters ungepr\u00fcft als schl\u00fcssige \u201eTatsachen\u201c \u00fcbernommen, w\u00e4hrend meine umfangreich belegten Gegenargumente komplett unter den Tisch fielen \u2013 ein klarer Versto\u00df gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gg\/art_3.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Art. 3 Abs. 1 GG<\/a>.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Falsche Annahme eines identischen Sachverhalts<\/strong>: Das Landgericht behauptete, es liege derselbe Lebenssachverhalt vor wie beim ersten PKH-Antrag, obwohl ich diesmal ganz neue, entscheidungserhebliche Tatsachen vorgelegt und zus\u00e4tzlich die Feststellung der Unwirksamkeit der K\u00fcndigung beantragt habe. Damit wurde mein Recht auf eine faire Pr\u00fcfung erneut umgangen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Im Detail r\u00fcge ich (<a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/2024-11-06-Anhoerungsruege-gegen-Beschluss-LG-vom-17.10.2024_redacted_20250711_121426.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Seite 5 meiner AHR<\/a>), dass nicht darauf eingegangen wurde:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>dass die Versetzungsverf\u00fcgung erst mehrere Monate nach der K\u00fcndigung ergangen ist,<\/li>\n\n\n\n<li>dass diese Versetzungsverf\u00fcgung mutma\u00dflich manipuliert ist,<\/li>\n\n\n\n<li>dass die Versetzung zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung nicht hinreichend konkret f\u00fcr eine Eigenbedarfsk\u00fcndigung war und<\/li>\n\n\n\n<li>dass auch keinerlei Vorgespr\u00e4che dazu stattgefunden haben &#8211; dies wird jedenfalls massiv bestritten,<\/li>\n\n\n\n<li>dass die Tochter bereits im Mai 2022 in \u00fcber 100 km Entfernung gemeldet war und dort einer Ausbildung bei der &#8230; entgegensah, was ebenfalls daf\u00fcr spricht, dass sie nie einen Bedarf hatte, in &#8230; einziehen zu wollen, denn nach Aussage des Vermieters hat sie sich angeblich ja erst nach einer eMail an ihn vom 22.10. 2022 gegen einen Einzug in die streitgegenst\u00e4ndliche Wohnung entschlossen,<\/li>\n\n\n\n<li>dass sich ein Bedarf der Tochter nach \u00a7 573 II Nr. 2 BGB an der Wohnung auch nicht allein aus deren angeblichen Wunsch, dort einziehen zu wollen, ergeben kann,<\/li>\n\n\n\n<li>dass der Streit \u00fcber die massiv ge\u00e4nderte Hausordnung und nicht ein angeblicher Bedarf der Tochter oder eine Versetzung ins Ausland Ausl\u00f6ser f\u00fcr die K\u00fcndigung gewesen ist &#8211; auch dass dieser Streit im Juli 2020 begann und gleich im August 2020 gek\u00fcndigt wurde, stellt f\u00fcr die Gerichte ebenfalls offenbar keinerlei pr\u00fcfungsw\u00fcrdige Merkw\u00fcrdigkeit dar,<\/li>\n\n\n\n<li>dass die Tochter an einem vom Antragsgegner behaupteten Wohnsitz nie gemeldet war, woraus auch geschlussfolgert werden kann, dass es der Antragsgegner mit der Wahrheit allgemein nicht so genau nimmt,<\/li>\n\n\n\n<li>und, nebst weiteren Indizien hierzu, dass die K\u00fcndigung zum Zeitpunkt des Ausspruchs mithin unwirksam war.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>21.11.2024<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Ein bekanntes Muster: Zur\u00fcckweisung der Anh\u00f6rungsr\u00fcge vom 06.11.2024<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Wenig \u00fcberraschend <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/2024-11-21-LG-lehnt-AHR-erneut-ab_redacted_20250711_122039.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">weist das LG meine AHR erneut zur\u00fcck<\/a>  \u2013 samt der mittlerweile schon beinahe reflexartig wirkenden Unterliegensgeb\u00fchr. Begr\u00fcndet wird dies in gewohnt formelhafter Weise: Mein Vorbringen sei im Wesentlichen lediglich eine Wiederholung fr\u00fcherer Argumente, das Gericht habe alles ber\u00fccksichtigt, der Geh\u00f6rsversto\u00df liege daher nicht vor. Fertig aus! Kein Wort zu den konkreten Punkten, keine Auseinandersetzung mit der Kritik, keine Antwort auf zentrale Fragen. Stattdessen ein Hinweis, der bezeichnender nicht sein k\u00f6nnte: Das R\u00fcgeverfahren <em>\u201edient nicht der erneuten Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Antragstellers\u201c<\/em>. <\/p>\n\n\n\n<p>Das mag sein \u2013 aber genau <em>daf\u00fcr<\/em> ist das R\u00fcgeverfahren gedacht: um r\u00fcgen zu k\u00f6nnen, <strong>dass entscheidungserhebliches Vorbringen gar nicht erst ber\u00fccksichtigt wurde<\/strong>. Was jedoch entscheidungserheblich ist, entscheidet das Gericht \u2013 ganz nach <strong>Tagesform und -laune, Stimmung oder pers\u00f6nlicher Pr\u00e4ferenz<\/strong> \u2013 in freier Meinungsbildung selbst.<\/p>\n\n\n\n<p>Und weil es keinen objektiven Ma\u00dfstab oder Tatsachenkatalog gibt, was wann wie zur Entscheidung herangezogen werden <em>muss<\/em>, ist dem <strong>Ermessen<\/strong> \u2013 oder sagen wir lieber: der <strong>Willk\u00fcr<\/strong> \u2013 T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wovon in diesem Fall wieder reichlich Gebrauch gemacht wurde:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Zur\u00fcckweisung Anh\u00f6rungsr\u00fcge<\/h3>\n\n\n\n<p><strong>1. Auszug aus:<\/strong> Beschluss des Landgerichts<br><strong>Datum:<\/strong> <em>21.11.2024<\/em><br><strong>Quelle:<\/strong> <em>Schriftsatz<\/em><br><strong>Zitat:<\/strong> \u201e[\u2026] Die Anh\u00f6rungsr\u00fcge ist gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 525 Satz 1, 321 a Abs. 1 ZPO statthaft, insbesondere wurde sie form- und fristgerecht eingelegt.\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>\ud83d\udfe1 <strong>Kommentar:<\/strong> Da bin ich aber froh. Damit stellt der Einzelrichter nun explizit fest, dass meine Anh\u00f6rungsr\u00fcge zul\u00e4ssig ist \u2013 <strong>ohne Hinweis auf einen Anwaltszwang vor dem Landgericht<\/strong>. Ein klarer Gegensatz zur <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/2024-04-25-LG-verwirft-Anhoerungsruege-ebenfalls_redacted_20250619_201525-1.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Begr\u00fcndung der <em>ersten<\/em> Anh\u00f6rungsr\u00fcge<\/a>, die im April 2024 von einer <strong>dreik\u00f6pfigen Kammer des Landgerichts Kempten<\/strong> kurzerhand verworfen wurde \u2013 mit der Begr\u00fcndung, sie sei unzul\u00e4ssig, da sie vor dem LG <strong>nicht \u00fcber einen Anwalt eingereicht<\/strong> wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Dass ein und dasselbe Gericht einmal auf einem angeblich zwingenden Anwaltszwang beharrt (3er Kammer) und wenige Monate sp\u00e4ter (Einzelrichter) exakt dieses Argument v\u00f6llig ignoriert, zeigt, wie willk\u00fcrlich selbst mit formalen Fragen umgegangen wird \u2013 offenbar je nachdem, ob sie gerade ins gew\u00fcnschte Ergebnis passen oder nicht. Entweder wusste die Kammer es nicht besser (wovon kaum auszugehen ist), oder es ging gar nicht um Rechtsklarheit, sondern darum, den Inhalt gar nicht erst pr\u00fcfen zu m\u00fcssen. Der jetzt entscheidende Richter war zuvor Mitglied jener Kammer, h\u00e4tte also wissen k\u00f6nnen, wie zuvor entschieden wurde. Aber: &#8218;<em>Was interessiert mich mein Geschw\u00e4tz von gestern<\/em>&#8218;, wird er sich wohl gedacht haben. Da wei\u00df die linke Hand offenbar nicht was die rechte tut, schon gar nicht wenn\u00b4s Monate zur\u00fcck liegt. <\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p><strong>2. Auszug aus:<\/strong> Beschluss des Landgerichts<br><strong>Datum:<\/strong> <em>21.11.2024<\/em><br><strong>Quelle:<\/strong> <em>Schriftsatz<\/em><br><strong>Zitat:<\/strong> \u201e[\u2026] In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. Das R\u00fcgeverfahen dient nicht der erneuten Auseinan-dersetzung mit dem Vorbringen des Antragstellers. Der Antragsteller wiederholt im wesentlichen seine bisherigen Argumente, wonach eine Verlet-zung seines Anspruchs auf rechtliches Geh\u00f6r darin begr\u00fcndet sein soll, dass das Gericht seinen rechtlichen Ausf\u00fchrungen nicht folgt. Dies trifft nicht zu<em>.&#8220;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"448\" height=\"299\" src=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Recht-in-Gefahr-web.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-2735\" srcset=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Recht-in-Gefahr-web.png 448w, https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Recht-in-Gefahr-web-300x200.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 448px) 100vw, 448px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>\ud83d\udfe1 <strong>Kommentar:<\/strong> Falsch! Ich habe nicht behauptet, dass das Gericht nicht das entschieden hat, was ich gern gehabt h\u00e4tte, ich habe aufgef\u00fchrt, worauf die Gerichte erst gar nicht eingegangen sind, also womit mein rechtliches Geh\u00f6r verletzt sein soll, denn daf\u00fcr ist die AHR schlie\u00dflich gedacht. Und ich habe dargelegt, dass bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung meiner Beweise, man letztlich zu einer anderen Entscheidung h\u00e4tte kommen k\u00f6nnen, vielleicht sogar m\u00fcssen. Aber wie gesagt, die k\u00f6nnen die Tatsachen drehen und wenden wie sie wollen, je nachdem was gerade zu wem besser passt. <\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Abschnitt zeigt sich exemplarisch die v\u00f6llige Aush\u00f6hlung des Grundrechts auf rechtliches Geh\u00f6r. Die Anh\u00f6rungsr\u00fcge wird wiederholt mit einem pauschalen Hinweis abgeb\u00fcgelt, hier: sie diene ja <strong>nicht dazu, sich noch einmal mit dem Vorbringen des Antragstellers auseinanderzusetzen<\/strong>. Nur: Genau darum geht es bei einer Geh\u00f6rsr\u00fcge \u2013 n\u00e4mlich um die Pr\u00fcfung, ob entscheidungserheblicher Vortrag \u00fcbergangen wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Statt sich mit konkreten Argumenten zu befassen \u2013 etwa der Frage, <strong>warum kein einziges der neuen Beweismittel auch nur erw\u00e4hnt wurde<\/strong> \u2013, beschr\u00e4nkt sich das Gericht auf eine pauschale Behauptung: Ich h\u00e4tte ja nur wiederholt, dass man mir nicht folgt. Das ist nicht nur eine grobe Verk\u00fcrzung, sondern ein klassischer &#8222;Katze-in-den-Schwanz-Biss&#8220;: <em>Weil das Gericht meint, es habe mich geh\u00f6rt, muss es mich nicht mehr anh\u00f6ren.<\/em> Problem gel\u00f6st.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p><strong>3. Auszug aus:<\/strong> Beschluss des Landgerichts<br><strong>Datum:<\/strong> <em>21.11.2024<\/em><br><strong>Quelle:<\/strong> <em>Schriftsatz<\/em><br><strong>Zitat:<\/strong> \u201e[\u2026] lm Beschluss des Landgerichts vom 17.10.2024 wurde ausf\u00fchrlich dargelegt, warum das Gericht von einem fehlenden Rechtsschutzbed\u00fcrfnis f\u00fcr den erneuten Prozesskostenhilfeantrag ausgeht. Dabei wurde der Sachvortrag des Antragstellers und die ma\u00dfgeblichen rechtlichen Aspekte be-r\u00fccksichtigt.&#8220;<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>\ud83d\udfe1 <strong>Kommentar:<\/strong> Das mit dem <em>&#8222;ausf\u00fchrlich dargelegt&#8220;<\/em> hatten wir auch schon mal in der <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/\" data-type=\"page\" data-id=\"2557\">Zur\u00fcckweisung der sofortigen Beschwerde<\/a>, 9. Auszug. Auch hier tr\u00e4gt es nat\u00fcrlich zu meiner allgemeinen Erheiterung bei. Das Gericht behauptet, es habe meinen Vortrag und die ma\u00dfgeblichen rechtlichen Aspekte ber\u00fccksichtigt. Was es nicht sagt: <strong>Was genau davon<\/strong>? Und <strong>wo?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die von mir in der Anh\u00f6rungsr\u00fcge konkret beanstandeten Punkte \u2013 z.\u202fB. die <strong>neuen Beweise zum Nichteinzug<\/strong>, die <strong>mutma\u00dflich manipulierte Versetzungsverf\u00fcgung<\/strong> oder die <strong>neue rechtliche Bewertung im Zusammenhang mit dem Feststellungsantrag<\/strong> \u2013 wurden <strong>weder inhaltlich gew\u00fcrdigt noch auch nur erw\u00e4hnt<\/strong>. Stattdessen st\u00fctzt man sich auf das Totschlagargument des angeblich \u201egleichen Lebenssachverhalts\u201c \u2013 obwohl der BGH in st\u00e4ndiger Rechtsprechung ausdr\u00fccklich betont, dass <strong>neue entscheidungserhebliche Umst\u00e4nde<\/strong> ein neues Rechtsschutzinteresse und damit auch einen neuen PKH-Antrag rechtfertigen, <a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=46744&amp;pos=0&amp;anz=1\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">BGH Beschluss vom 16.12.2008, Az. VIII ZB 78\/06<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist offensichtlich, dass es hier nicht um korrekte Anwendung von Recht und Gesetzt geht, sondern lediglich erneut darum, den Mantel der Rechtsf\u00f6rmlichkeit \u00fcber eine von Beginn an feststehende Ablehnung zu legen. Die Botschaft lautet auch hier: <strong>&#8222;Egal was du vortr\u00e4gst, du kriegst keine PKH mehr &#8211; begreif\u00b4 das endlich!&#8220;<\/strong>. <\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p><strong>4. Auszug aus:<\/strong> Beschluss des Landgerichts<br><strong>Datum:<\/strong> <em>21.11.2024<\/em><br><strong>Quelle:<\/strong> <em>Schriftsatz<\/em><br><strong>Zitat:<\/strong> \u201e[\u2026] Die Anh\u00f6rungsr\u00fcge hat daher im Ergebnis keinen Erfolg, sodass es bei dem Be-schluss des Landgerichts Kempten vom 17.10.2024 verbleibt. Dem Antragsteller ist zwingend eine pauschale Unterliegensgeb\u00fchr in H\u00f6he von 66,&#8211; \u20ac aufzuerle-gen (KV-GKG-Nummer 1700), weil die Anh\u00f6rungsr\u00fcge zur\u00fcckgewiesen wurde.&#8220;<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image alignleft size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"448\" height=\"299\" src=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/letztes-Hemd-web.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-2733\" srcset=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/letztes-Hemd-web.png 448w, https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/letztes-Hemd-web-300x200.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 448px) 100vw, 448px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>\ud83d\udfe1 <strong>Kommentar:<\/strong> <strong>Die Rechnung kommt wie immer zum Schluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wie gehabt: Keine inhaltliche Auseinandersetzung mit den entscheidenden Argumenten, aber eine <strong>pauschale Unterliegensgeb\u00fchr<\/strong> gibt\u2019s obendrauf. Nat\u00fcrlich \u201ezwingend\u201c, weil es das <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gkg_2004\/anlage_1.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">GKG-Nummer 1700<\/a> so vorsieht &#8211; mittlerweile kostet\u00b4s 72,- \u20ac. <\/p>\n\n\n\n<p>Dass sich ein unbemittelter Antragsteller hier gegen formelhafte Ablehnungen und oberfl\u00e4chliche Beschl\u00fcsse zur Wehr setzt, wird damit zus\u00e4tzlich sanktioniert. So sorgt das System daf\u00fcr, dass man sich gut \u00fcberlegt, ob man \u00fcberhaupt noch widerspricht. Aber genau das ist vermutlich auch der Sinn der \u00dcbung: <strong>Klappe halten, Steuern zahlen!<\/strong><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Fazit: Ein weiterer Ruf ins Nichts \u2013 aber notwendig<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Auch wenn von Anfang an klar war, dass diese Anh\u00f6rungsr\u00fcge keine \u00c4nderung bringen w\u00fcrde, war ihr Zweck dennoch erf\u00fcllt: Sie dokumentiert, dass ich mich gewehrt habe \u2013 gegen eine Entscheidung, die mein Vorbringen ignorierte, meine Beweise \u00fcberging und mein rechtliches Geh\u00f6r mit leeren Floskeln abtat.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer aber eine Verfassungsbeschwerde schreiben will, muss diesen Ruf ins Nichts zuvor absetzen. Das sieht der vorgeschriebene Weg vor \u2013 auch wenn man auf diesem Weg i.d.R. ohnehin nicht geh\u00f6rt wird. Und doch bleibt es wichtig, jeden dieser Schritte sichtbar zu machen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p>Als N\u00e4chstes versuchte ich diesmal eine Beschwerde vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Wie das ausgegangen ist, erfahrt ihr <a href=\"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/?page_id=2884\" data-type=\"page\" data-id=\"2884\">im 15. Akt<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>06.11.2024 Da sich die Entscheidung des Landgerichts aus dem 13. Akt in keinster Weise mit meinen neu vorgebrachten Beweisen, Indizien [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","meta":{"site-sidebar-layout":"default","site-content-layout":"","ast-site-content-layout":"default","site-content-style":"default","site-sidebar-style":"default","ast-global-header-display":"","ast-banner-title-visibility":"","ast-main-header-display":"","ast-hfb-above-header-display":"","ast-hfb-below-header-display":"","ast-hfb-mobile-header-display":"","site-post-title":"","ast-breadcrumbs-content":"","ast-featured-img":"","footer-sml-layout":"","ast-disable-related-posts":"","theme-transparent-header-meta":"","adv-header-id-meta":"","stick-header-meta":"","header-above-stick-meta":"","header-main-stick-meta":"","header-below-stick-meta":"","astra-migrate-meta-layouts":"default","ast-page-background-enabled":"default","ast-page-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"ast-content-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-4)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"var(--ast-global-color-4)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"var(--ast-global-color-4)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"footnotes":""},"class_list":["post-2683","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2683","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2683"}],"version-history":[{"count":51,"href":"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2683\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2932,"href":"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2683\/revisions\/2932"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/mietrecht-eigenbedarfsk\u00fcndigung.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2683"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}