
Gegen das Endurteil des AG Sonthofen vom 22.10.2025 habe ich über meinen jetzigen Anwalt Berufung beim LG Kempten eingelegt. War gar nicht so leicht jemanden zu finden, der eine Berufung mit PKH-Antrag zu einem laufende Verfahren übernimmt – etliche Absagen. Die Berufung wurde nun begründet und gleichzeitig PKH-Antrag gestellt – Danke an meinen Anwalt. Eine Antwort des Landgerichts steht noch aus – still ruht der See im Moment.

Damit´s hier nicht langweilig wird, habe ich mich entschlossen kurz über meine Verfassungsbeschwerde vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH), die die erneute Ablehnung von PKH – diesmal für die Anfechtung des Räumungsvergleichs – zum Thema hat, zu berichten.
27.10.2025
Nachdem auch meine Anhörungsrüge vor dem LG Kempten nichts brachte (LG-Beschluss), habe ich mein Anliegen, dass mir PKH für die Anfechtung des Räumungsvergleichs wegen einer arglistigen Täuschung versagt wurde, erneut dem BayVerfGH vorgetragen.
Hier das gesamte 46-seitige Dokument:
16.12.2025
Vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bekommt man meist nur zur Antwort: „wird nicht zur Entscheidung angenommen … von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.“ – nicht so der BayVerfGH. Hier bekommt man wenigstens von einem vorgeschalteten Referenten eine doch recht umfangreiche Antwort mit Hinweisen, warum die Verfassungsbeschwerde seiner Meinung nach keine Aussicht auf Erfolg hat. Das ist zwar im Ergebnis ähnlich frustrierend, aber zumindest gibt´s ein paar Anhaltspunkte dafür, was man beim nächsten Mal anders/besser machen sollte.
Was aber letztlich wohl auch nur ein Stück weit Selbstbetrug wäre, wenn man glaubt, aufgrund irgendwelcher Hinweise beim nächsten Mal etwas besser machen zu können. Denn schließlich hatte ich ja Anfang 2025 schon mal so ein Hinweisschreiben vom BayVerfGH bekommen und nun geglaubt, die Mängel, die man mir dort erläutert hatte, in der jetzigen Beschwerde nicht mehr gemacht zu haben. Weit gefehlt.

Ich denke, wenn eine Beschwerde nicht angenommen werden soll – insbesondere wenn sie sich letztlich indirekt auch gegen ein einzelnes „integeres“ Mitglied der Gesellschaft richtet – dann wird sie eben nicht angenommen, man wird immer was finden können, wenn man das will. Da kannst du deine Beschwerde auch auf dem Silbertablett aus puren Gold servieren; sie wird trotzdem abgewiesen oder nicht zur Entscheidung angenommen.
Rechtsstaat hab ich mir zwar eigentlich anders vorgestellt. Aber gut, wir wollen nicht unzufrieden sein, schließlich haben wir ja schon die Bananen gekriegt.
Für den Fall, dass jemand dennoch ähnliche Absichten hegt wie ich, hier das gesamte Hinweisschreiben zu der jetzigen Verfassungsbeschwerde:
08.01.2026
So ein Hinweisschreiben ist im Prinzip schon ein klares NEIN für die Annahme der Verfassungsbeschwerde. Da man mir aber die Möglichkeit eingeräumt hat, hierauf nochmal Stellung nehmen zu dürfen, nehme ich das natürlich auch wahr, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit, dass sich an der vorherigen Einschätzung dadurch was ändert, praktisch gleich Null ist:
Man könnte jetzt zwar weiter bockig sein, und auf eine Entscheidung durch den BayVerfGH pochen, das wäre dann aber mit einem Kostenrisiko von bis zu 3.000,- € verbunden. Und das überlegt man sich dann natürlich gut, wenn grad die Patronen für den Gelddrucker ausgegangen sind.

Der BayVerfGH wird auf meine Stellungnahme sicher noch mal antworten. Sobald hierzu was vorliegt, werde ich es hier einstellen.
Und im nächsten Akt wird es dann um die Reaktion des Landgerichts zu meiner Berufung und meinem dazugehörigen PKH-Antrag gehen. Ich wette mal: beides wird abgelehnt – wer hält dagegen? 😉
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