
🧾 Anfechtung des Räumungsvergleichs – Stand Juni 2025
Eigentlich wollte ich den Fall ursprünglich chronologisch erzählen. Aber aus aktuellem Anlass möchte ich diesen Abschnitt vorziehen, da er brandaktuell ist und gut zeigt, was hier für eine Farce läuft.
Es geht um die Anfechtung des Räumungsvergleichs vom 22.12.2021, den ich seinerzeit unter dem Eindruck einer dienstlichen Versetzungsverfügung des Vermieters eingegangen bin. Heute bin ich überzeugt: Das Datum dieser Verfügung war nicht nur unklar, sondern manipuliert – und erschien mir damals (ab 03/2024) wie heute gezielt unkenntlich gemacht zu sein – mit dem Effekt, dass ich über das tatsächliche Datum getäuscht wurde. Für mich ist das eindeutig eine arglistige Täuschung nach §123 BGB.
Am 01.02.2025 habe ich deshalb die Anfechtung des Vergleichs erklärt und gleichzeitig Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt. Diese wurde durch Richterin Klokocka am 20.05.25 abgelehnt – mit Begründungen, die ich für äußerst oberflächlich und nicht nachvollziehbar halte. Ich habe am 21.06.2025 sofortige Beschwerde eingelegt – und am 27.06.2025 kam die erwartbare Antwort: Die Richterin bleibt bei ihrer Einschätzung und legt die Sache dem Landgericht Kempten zur Entscheidung vor, wo auch nicht viel mehr rauskommen dürfte.
📎 Was bisher geschah und wie es zur Anfechtung kam:
- 22.12.2021:
- Räumungsvergleich beim Amtsgericht Sonthofen geschlossen, s. hier
- 28.03.2024:
- Einsichtnahme Akte Staatsanwaltschaft – mit neuen Erkenntnissen, s. hier
- 01.02.2025:
- Anfechtung des Vergleichs wegen Täuschung über Versetzungsverfügung (§ 123 BGB) mit PKH-Antrag, s. hier
- 06.02.2025:
- Richterin Klokocka will mir per Verfügung erklären, dass die Anfechtung der „falsche Weg“ sei und legt mir nahe, diese zurück zu nehmen, s. hier (welcher der richtige Weg wäre, um dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen, verrät sie mir aber leider nicht)
- 13.02.2025:
- ich nehme Stellung und erkläre die Anfechtung nicht zurück zu nehmen, s. hier
- 10.04.2025:
- ich nehme zur diesbezüglichen Stellungnahme des Anwalts des Vermieters Stellung, s. hier
- (hauptsächlich bestreitet er mein Anfechtungsrecht und behauptet, dass die Versetzungsverfügung seines Mandanten nur „vorsorglich“ vorgelegt wurde; dabei behauptet er auch, dass die Versetzungsmaßnahme zu keinem Zeitpunkt streitig war, obwohl ich diese zuvor in mehrerern Schriftsätzen ausdrücklich bestritten habe; daraus versucht er dann zu konstruieren, dass die Versetzungsverfügung für den Vergleichsschluss nicht maßgeblich gewesen sein soll)
- 20.05.2025:
- Richterin Klokocka lehnt meinen PKH-Antrag ab, s. hier
- 21.06.2025:
- Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung – durch mich eingereicht, s. hier
- 24.06.2025:
- Richterin Klokocka hilft der Beschwerde nicht ab, leitet diese an LG Kempten weiter, s. hier
🏛️ Und nun?
Die Akte liegt jetzt beim Landgericht Kempten. Ich rechne ehrlich gesagt nicht mit einer Kurskorrektur – dafür hat man sich in den bisherigen Beschlüssen zu sehr festgelegt. Aber ich halte es für wichtig, das Verfahren trotzdem zu dokumentieren – auch, wenn die Justiz es am liebsten unter der Decke halten würde. Es geht hier nicht um Rechthaberei, sondern darum:
Täuschung darf sich nicht lohnen – auch dann nicht, wenn sie auf richterlicher Seite niemand sehen will.
Hier geht es schon lange nicht mehr um Recht oder Unrecht, auf mich wirkt das mehr und mehr so, dass der Kuhne mundtot gemacht, und mit unsäglichen Entscheidungen und auferlegten Kosten, zur Aufgabe gezwungen werden soll. Aber das ist mir egal. Und wenn es mich mein letztes Hemd kostet, ich werde niemals aufgeben, solange mein Herz noch Blut durch meine Adern pumpt!!! Denn, wie gesagt: „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Bertold Brecht
Das Problem dabei: das Verfahren ist nun insgesamt schon so lang gezogen und so komplex geworden, dass es schwer werden dürfte noch jemanden zu finden, der den Mut hätte, gegen den bisherigen Kurs seiner Kollegen zu entscheiden. Denn würde das passieren, würde dieser sich sicher den Unmut etlicher seiner Kollegen zu ziehen, und ihnen damit erklären, dass sie bislang unsaubere Arbeit geleistet haben, die mit einem Rechtsstaat nun wirklich nix zu tun hat.
Später werde ich noch detaillierter auf die einzelnen Dokumente eingehen, vorab habe ich sie schon mal KI zum Lesen gegeben und um deren Einschätzung gebeten:
Künstliche Intelligenz ist oft schon klüger als manche Entscheidungsträger in diesem Land, so scheint es. Deshalb wünschte ich mir, dass KI auch bald Einzug in die Justiz hält, damit es dann vielleicht nicht mehr zu solch unsäglichen Entscheidungen kommen kann.
🧾 Zusammenfassung: Anfechtung des Räumungsvergleichs
Im Dezember 2021 habe ich vor dem Amtsgericht Sonthofen einem Räumungsvergleich zugestimmt. Der Vermieter berief sich dabei auf eine angebliche dienstliche Versetzung, um Eigenbedarf geltend zu machen. Erst viel später – im März 2024 – stellte sich durch Einsicht in staatsanwaltschaftliche Akten heraus: Diese Versetzungsverfügung wurde erst Monate nach der Kündigung erstellt und das Datum darauf war im eingereichten Dokument handschriftlich unkenntlich gemacht worden.
Für mich ist klar: Ich wurde über die tatsächliche Situation bei Abschluss des Vergleichs getäuscht. Hätte ich gewusst, dass die Versetzung zur Zeit der Kündigung noch gar nicht existierte, hätte ich dem Vergleich niemals zugestimmt.
Deshalb habe ich am 01.02.2025 die Anfechtung des Vergleichs wegen arglistiger Täuschung erklärt und gleichzeitig Prozesskostenhilfe (PKH) dafür beantragt. Die zuständige Richterin Klokocka hat diesen Antrag jedoch mit aus meiner Sicht oberflächlicher Begründung abgelehnt. Daraufhin habe ich am 21.06.2025 sofortige Beschwerde eingelegt. Bereits am 24.06.2025 wurde mir mitgeteilt, dass die Richterin der Beschwerde nicht abhilft. Dabei wird zwar u. a. behauptet, dass das Datum der Versetzungsverfügung schwer leserlich sei, aber durchscheinen würde, und ich hätte nachfragen können, was es damit auf sich hat. Sie gibt mir damit quasi die Schuld, dass ich mich hab täuschen lassen. Eine arglistige Täuschung seitens der Gegenseite will sie jedenfalls nicht erkennen.
Stellt sich die Frage: wenn ich das manipulierte Datum hätte erkennen können, warum hat es dann die zuständige Richterin im Räumungsklageverfahren nicht erkannt, die doch i.d.R. ein viel schärferes und emotional nicht beeinflusstes Auge auf die Dinge haben sollte, als ein juritischer Laie, der dazu noch unter enormem Stress stand? Oder wollte man vielleicht das Datum einfach nicht erkennen, weil dann das Verfahren in eine unkontrollierbare „falsche“ Richtung gelaufen wäre? Man weiß es nicht, man kann nur spekulieren …
Das jetzige Gericht blendet dabei völlig aus, dass die Verfügung nicht nur verspätet war, sondern auch gezielt so eingereicht wurde, dass sie wie ein rechtzeitiger Beleg wirkt. Ich kann mithin strampeln wie ich will und Argumente aus purem Gold
vortragen, man wird immer einen Weg finden – egal wie absurd er auch sein mag – um mich kalt zu stellen. Und dabei werden weder einschlägige Vorschriften noch Rechtsprechung zur Untermauerung dessen was behauptet wird, heran gezogen, es werden einfach nur ins Blaue hinein Behauptungen aufgestellt, und dabei die vorgetragenen Argumente auch noch äußerst einseitig gewichtet. Mit Rechtsstaatlichkeit hat sowas nach meiner Auffassung nichts zu tun. Sollte jemand anderer Meinung sein, gerne her damit. Die Seite ist auch dafür gemacht worden, um eine Diskussion über den Rechtsstaat Deutschland anzustoßen.
Tipp:

Ich kann also jedem, der mal in die Situation kommen sollte, vor einem Vergleich in einem Räumungsklageverfahren zu stehen, nur dringendst empfehlen, nicht vorschnell zuzustimmen. Insbesondere dann nicht, wenn noch nicht mal eine nahmhafte Abstandszahlung für die Räumung der Wohnung im Raum steht. Denn klar ist, wenn der Vermieter sich auf sicherem Terrain wähnt, braucht er einem Vergleich nicht zuzustimmen. So wie in meinem Fall: hätte der Vermieter gewusst, dass seine Kündigungsgründe wasserdicht und tragfähig sind, warum hätte er mir dann noch ein Jahr Räumungsfrist einräumen sollen, nachdem zwischen Kündigung (20.08.2020) und Räumungsvergleich (22.12.2021) ja schon 16 Monate vergangen waren? Dann hätte er mich gleich rausschmeißen lassen.
Jetzt (seit Ende Juni 2025) liegt die Sache beim Landgericht Kempten. Aber wie gesagt, das ist ohnehin nur ne Formalität. Eher geht die Sonne morgen im Westen auf, als dass von dort eine Kurskorrektur zu erwarten wäre. Zumal der Ehemann meiner Richterin Klokocka ja in Kempten bei Gericht tätig zu sein scheint:
Im Justiz‑Handbuch des Amts- und Landgerichts Kempten tauchen zwei Personen mit dem seltenen Namen Klokocka auf – Vladimir und Katarina, beide Jahrgang 1976, beide im Kemptener Gericht tätig, oder gewesen (Vladimir am Landgericht, Katarina am Amtsgericht). Das spricht stark dafür, dass es sich um ein Ehepaar oder zumindest nahe Verwandtschaft handelt – auch wenn das weder bestätigt noch widerlegt ist.
Ist die Welt nicht ein Dorf? 😉
