Worum geht es?

Diese Internetseite erzählt die haarsträubende Geschichte einer Kündigung wegen angeblichem Eigenbedarf – eine Geschichte, die zeigt, wie es möglich ist, dass Mieter in Deutschland trotz unzähliger Ungereimtheiten im Verhalten und den Darstellungen des Vermieters und seines Anwalts, vom System nicht geschützt werden. Mieterschutz: Fehlanzeige!
Mein Vermieter und ich kannten uns seit 1991, das Mietverhältnis begann 2011 per Handschlag. Neun Jahre lang lief alles völlig problemlos. Im Juli 2020 kam es zum Streit über eine massiv geänderte Hausordnung. Nur einen Monat später flatterte mir die Kündigung ins Haus – angeblich, weil die Tochter des Vermieters die Wohnung plötzlich brauche.
Das Problem: Einen tatsächlichen Bedarf für sie gab es nie. Selbst der Vermieter hatte mir kurz zuvor noch versichert, dass seine Tochter keinerlei Interesse an der Wohnung habe. Was sich auch daran zeigte, dass sie noch in der Räumungsfrist ihren Wohnsitz in über 100 km Entfernung in einem anderen Bundesland nahm.
Trotz klar aufgezeigter Widersprüche wurde die Kündigung von den Gerichten mehr oder weniger durchgewunken.
Wie unser Rechtssystem es zulässt, dass Halb- und Unwahrheiten ungeprüft akzeptiert werden und der Vermieter letztlich doch bekommt was er will, könnt ihr hier nachlesen.
Ich kämpfe nun schon seit über 5 Jahren (Stand 09/2025), gegen das Unrecht, das hier geschen ist und laufe dabei immer und immer wieder gegen Mauern des Schweigens, der Ignoranz, von Kungelei und Willkür. Trotzdem glaube ich – zumindest noch ein Stück weit – an den Rechtsstaat. Dieser Glaube gibt mir die Kraft weiter zu machen.
Bis irgendwann vielleicht doch das erhoffte Wunder geschieht, mache ich den Fall hier öffentlich.
Um das Ganze möglichst verständlich rüber zu bringen, habe ich den Fall wie ein Theaterstück in einzelne Akte zerlegt – von der Kündigung bis zu den aktuellen Gerichtsterminen, bzw. -entscheidungen. Ein Schauspiel, das eher einer Farce, denn einem sachlich-fairen Gerichtsverfahren gleicht. Wie bei den meisten Dramen gibt es natürlich auch hier eine Vorgeschichte.

