Nachdem ich die Widerspruchsfrist für den Räumungsvergleich hab verstreichen lassen, musste ich mich in 2022 damit abfinden eine neue Wohnung zu suchen. Es war aber praktisch nichts zu finden. Hunderte Zeitungsanzeigen habe ich durchsucht, jede Woche alle Anzeigen gelesen. Entweder zu teuer, zu groß oder zu klein, zu weit weg, keine Haustiere oder schlich einfach nicht akzeptabel. Dazu kommen noch weit über hundert dokumentierte persönliche Kontakte, zu all meinen Bekannten in der Umgebung und natürlich auch Anmeldung bei allen gängigen Internetportalen wie immoscout.de, immobilienscout24.de, immowelt.de und wie sie alle heißen. Alle Angebote, die ich da erhalten habe sind dokumentiert, aber nichts Vernünftiges dabei, erst recht nicht was Vergleichbares zu meiner bisherigen Wohnung.

Im September 2022 habe ich dann dem Vermieter die Situation geschildert und versuchte ihn doch noch zum Einlenken zu bewegen – ohne Erfolg. Hier mal, was ich ihm schrieb:
Auszug aus eMail:
Datum: 20. September 2022
Quelle: eMail an Vermieter
Zitat: „[…] Hallo xxx,es sind nun nur noch ein paar Monate bis Jahresende. Ich bemühe mich seit 01/2022 intensiv um neuen Wohnraum. Dabei bin ich auch bei SWW, bei Sozialbau Kempten, BSG Kempten, Bistum Augsburg und diversen Maklern als wohnungsuchend registriert und frage dort auch regelmäßig nach. Natürlich verfolge ich dahingehend auch die örtliche Presse und bin in allen relevanten Internetportalen (immobilielscout24, immobilio.de, immoscout24, immowelt) registriert. Hinzu kommen noch unzählige diesbezügliche persönliche Kontakte aus meinem Bekanntenkreis.
Es ist praktisch kein auch nur annähernd vergleichbarer Wohnraum für uns zu finden. Auf dem freien Wohnungsmarkt ist bei 50 qm praktisch nichts Vergleichbares unter 700,- € zu bekommen und die öffentlichen Anbieter (SWW etc.) haben auch nichts anzubieten, da auch durch den Ukrainekrieg dort der Wohnungsmarkt zusätzlich belastet ist.
…
Es sieht nicht sonderlich gut aus, was Ersatzwohnraum betrifft. Wenn Du also noch an Deinem Angebot, mir bei der Wohnungssuche zu helfen, festhältst, nehme ich das gern an.
…
Als „Plan B“ könnte ich mir auch vorstellen, die Wohnung zu kaufen, wenn das für Dich infrage kommen würde.
…
Wie auch immer, dennoch möchte ich Dich fragen, ob Du eventuell doch nochmal darüber nachdenken könntest, dass wir hier wohnen bleiben dürfen.“
🟡 Kommentar: Als ich das schrieb wusste ich noch nicht, dass sich die Tochter ohnehin bereits seit Anfang Mai 2022 in einer über 100 km zu meiner Wohnung entfernten Wohnung angemeldet hatte und sich dort auf eine Ausbildung bei einer großen deutschen Firma vorbereitete. Zu der Zeit musste ich noch davon ausgehen, dass, trotz erheblicher Zweifel, die Tochter in meine Wohnung ziehen will. Einen Grund dafür, nicht das Ende meiner Mietzeit abzuwarten, um dann in meine Wohnung ziehen zu können, gab es aber von meiner Seite nicht. Nichts, das in meiner Person gelegen hätte, hätte ihr Anlass dafür gegeben können, jetzt doch nicht in meine Wohnung ziehen zu wollen. Durch den Räumungsvergleich wusste sie, dass sie erst Ende 2022 in die von ihr angeblich begehrte Wohnung (meine Mietwohnung) hätte ziehen können. Zur Erinnerung: in der Räumungsklage wurde noch als Kündigungsgrund behauptet, dass sie in meiner Wohnung ihren eigenen Hausstand begründen will und sich hier auch ungestört auf ihr Abitur vorbereiten muss, was dann wohl aber doch in einer anderen Wohnung möglich war.
Dass die Tochter das Ende meiner Mietzeit in der Wohnung ihrer Eltern nicht abwartete, lässt für mich nur den einen Schluss zu: sie hatte nie vor hier einzuziehen, sie wurde nur als Vorwand benutzt, um einen Kündigungsgrund kreieren zu können. Hätte sie jemals vor gehabt hier wirklich einziehen zu wollen, dann wäre doch zumindest anzunehmen gewesen, dass der vom Vermieter angekündigte Besichtigungstermin mit ihr auch statt gefunden hätte, denn sie kannte die Wohnung ja überhaupt nicht, da sie, als ihre Eltern noch da wohnten, noch gar nicht geboren war.
Als Antwort kam kurz darauf:
Auszug aus eMail:
Datum: 20. September 2022
Quelle: eMail von Vermieter
Zitat: „[…] Ich mache es kurz!Du hattest genug Zeit. … Ich habe mit dem Vergleich einen vollstreckbaren Titel, den ich auch mit Ablauf der vor Gericht gesetzten Frist durchsetzen werde. So oder so!!! Dass du einen Kaufpreis von 235.000 Euro aufbringen kannst halte ich für unwahrscheinlich.“
🟡 Kommentar: Man versucht weiter Druck aufzubauen und es scheint auch so, als wüsste er schon ziemlich genau, was die Wohnung mal kosten soll, was aber nicht weiter verwunderlich wäre, denn im Hintergrund liefen ja mindestens ab Sommer 2022 bereits erste Verkaufsverhandlungen, wie er später auch zu Protokoll bei der Polizei gab (ich hatte ihn, nachdem die Tochter nicht eingezogen war, im Juni 2023 wegen Betrug aufgrund vorgetäuschtem Eigenbedarf angezeigt).
Verzweifelt wie ich war, machte ich dann einen Monat später noch einen allerletzten Versuch, wenigstens noch ein paar Euro für die mehrere Tausend Euro teuren Umbauarbeiten, die ich in die Wohnung investiert hatte, zu bekommen:
Auszug aus eMail:
Datum: 20. Oktober 2022
Quelle: eMail an Vermieter
Zitat: „[…] … Daher möchte ich hiermit versuchen mit Dir doch noch ein einigermaßen einvernehmliches Ende unseres Vertragsverhältnisses herbei zu führen. Hauptsächlich geht es mir um die von mir an der Wohnung vorgenommen und nicht mitnehmbaren Wohnwerterhöhungen (Parkettfußboden, neues Fliesenschild, Vergrößerung bzw. Zusammenlegung Wohn-/Kochbereich). Ich denke, es würde Dir – wärest Du in meiner Lage – auch nicht gefallen, dass diese Investitionen i. H. v. ca. 2.000,- € nun umsonst gewesen sein sollen.Ich würde mich daher freuen, wenn Du mir hier doch entgegen kommen könntest. … und jeder kann letztlich friedlich seiner Wege gehen.“
🟡 Kommentar: Es ging in dieser Nachricht tatsächlich nur darum, dem Vermieter noch ein mal vor Augen zu führen, dass er ja letztlich auch davon profitiert, dass ich die Wohnung umgebaut habe und damit den Wohnwert, der bei einem Verkauf auch berücksichtig wird, erhöht habe. Mir war dabei bewusst, dass ich daraus keinen rechtlichen Anspruch ableiten kann und wollte lediglich an seine Fairness appellieren. Trotzdem wurde mir in dem späteren Verfahren vorgeworfen, mit dieser eMail Druck auszuüben – es stand sogar kurzfristig der Vorwurf der Nötigung im Raum, was sich aber nicht aufrechterhalten ließ und letztlich im Sande verlief.
Im 5. Akt: Der Umzug beschreibe ich den Umzug und seine „Nebenwirkungen“.